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Im März 2003 endet mein EU. Z.Z. arbeite ich 19 Stunden in der Woche im EU. Da wir unser 2. Kind planen, wüßte ich gerne folgendes: wie lange muß man nach Beendigung des (1.) EU wieder Vollzeit gearbeitet haben, um auch den vollen AG-Anteil am Mutterschaftsgeld zu bekommen. Was ist, wenn zwar mein 1. EU beendet ist, aber gleich im Anschluß mein Mutterschutz beginnt? Danke für alle Antworten!
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o.T.
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Hallochen,bei mir war es ähnlich.Nach dem ERZ des ersten Kindes habe ich einen Monat gearbeitet und bin dann wieder in den MUSCHU gegangen und habe das volle Geld bekommen von der KK.Ruf mal deine KK an und frage nach die wissen wie lange du vorher arbeiten warst.Mir war so als ob man nicht arbeiten muß,um das volle Geld zu bekommen.Es wird dann das Geld vor dem ersten ERZ Urlaub berechnet. LG Christiane
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