Mitglied inaktiv
Hallo nochmal! Ist denn das wirklich generell so, wenn das nächste Kind während der Elternzeit des vorhergehenden geboren wird, dass es nur den Sockelbetrag plus Geschwisterbonus gibt? Es werden doch auch die Monate vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Was ist, wenn das Kind kurz nach dem Ende der Elternzeit des älteren Kindes geboren wird? Kann man eigentlich nach den ersten 12 Monaten der Elternzeit wieder nebenbei arbeiten gehn, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird, wenn man die Auszahlungsdauer auf 24 Monate gestreckt hat? Die Bezugszeit ist ja normalerweise immer 12 Monate lang?
Hallo, Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB
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