Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, eine aehnliche Frage ist bereits gestellt worden, leider kann ich mit der Antwort nicht allzuviel anfangen, daher nochmal: Wenn das zweite Kind noch im ErzU. des ersten Kindes kommt, wann muss ich meinem AG ueber die neue SS informieren und wann ueber die geplante Laenge des ErzU.? Danke fuer die Antwort!
Liebe Esta, auch der neue EU muß vier Wochen vor seinem tatsächlichen Beginn vom Arbeitnehmer verlangtwerden. Die Mitteiling über die Schwangerschaft solte (eigentl.) wg. Mutterschutz recht bald erfolgen. Das entfällt bei Ihnen ja. Damit der AG planen kann, ist es jedoch mehr als fair, es recht bald zu planen. N. Bader
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