Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach der Elternzeit nach 2. Kind noch geltend?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub nach der Elternzeit nach 2. Kind noch geltend?

raubtatze

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Liebe Frau Bader, ich hoffe, ich stelle Ihnen hiermit eine Frage, die auch beantwortbar ist. Es ist so, dass ich vor der Elternzeit meinen Urlaub (6 Wochen) nicht mehr nehmen konnte. Mobbing am Arbeitsplatz und keine Rücksichtnahme bezüglich der geltenden Regeln für arbeitende Schwangere (Beschäftigt im Klinikbereich) waren ausschlaggebend, dass ich sehr früh ein Beschäftigungsverbot erhielt. Nach langem Verhandeln wurden mir nach der Geburt meine Überstunden ausbezahlt. Bezüglich des Urlaubs bekam ich die Information, dass ich diesen nicht ausbezahlt bekäme sondern dass dieser bis Arbeitsantritt nach der Elternzeit ruhen würde. Meine Frage nun: Wenn ich nun während der Elternzeit mit einem zweiten Kind schwanger werde - bleibt dann der Urlaub nach wie vor bestehen bis Ende der Elternzeit - also Elternzeit 1. Kind + Elternzeit 2. Kind. Und: Falls ich nach der Elternzeit kündigen würde (was ich vor habe, denn aufgrund der Umstände während der 1. Schwangerschaft ziehe ich es vor, mich von der Einrichtung zu distanzieren), würde mir dann der Urlaub ausbezahlt werden? Wäre der Arbeitgeber dazu verpflichtet oder wäre dies von anderen Kriterien abhängig? Vielleicht können Sie meine Frage beantworten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, raubtatze


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Auszahlung ist nur zur Beendigung des Vertrages möglich. Hierzu ein Urteil: BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AZR 219/07 1. Der Anspruch auf Erholungsurlaub, der vor einer ersten Elternzeit entstanden ist, wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. 2. Dies gilt für eine unbegrenzte Anzahl sich nahtlos aneinanderreihender Elternzeiten. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Der Urlaub verfällt nicht. Mein AG hat ihn mir in der Elternzeit nach dem Elterngeld ausgezahlt. So wurde. In angerechnet :-) Endet das Arbeitsverhältnis, dann muss er ausgezahlt werden. In einer neuen Schwangerschaft erwirbst Du im Falle eines BV dann nach Elternzeit Kind 1 wieder neuen Urlaub zum alten dazu.


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