Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind folgt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Kind folgt

AlinaMarija

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Hallo Frau Bader, ich glaube ich habe das Prinzip verstanden von der Berechnung zum Elterngeld für das zweite Kind. Ich möchte nur nochmal sicher gehen. Daher meine Frage: Meine 1. Tochter wurde am 26.07.12 geboren und ich habe mich in Elternzeit befunden bis zum 26.07.2013. Nun bin ich am 16.07.13 noch einmal Schwanger geworden und werde mein zweites Baby voraussichtlich am 22.04.2014 bekommen. Sehe ich das richtig, dass ich das gleiche Elterngeld erhalten werde wie bei meiner ersten Tochter (plus Bous) da ich in der Elternzeit Schwanger geworden bin? Oder liege ich vollkommen falsch? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus schon mal. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du nahtlos nach dem Elterngeld das verdienst was Du vor dem ersten Kind verdient hast ja. Eigentlich ist es ganz einfach. Ab Geburt 12 Monate zurück ist das Einkommen welches durch Elterngeld ersetzt wird. Mutterschutzzeit und Elterngeldzeit bis zum 12. Monat werden durch Lohn vorher ersetzt. Fragt sich also was Du nun verdienst seit dem 26.07. - zum neuen Mutterschutz.


SumSum076

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Das hat mit "in der Elternzeit schwanger werden" nix zu tun. Mit den genannten Daten wird zur Berechnung herangezogen: Feb 2014 (1x) Jan 2014 (1x) Dez 13 bis Aug 13 (5x) sowie 5 Monate von vor der ersten Geburt. Ob du mit dem Einkommen aus diesen 12 Monaten auf das gleiche Elterngeld kommst wie beim ersten Kind, kannst du dir selbst ausrechnen. Gruß Sabine


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