Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Fragen Aufhebungsvertrag unmittelbar nach Mutterschutz möglich

Frage: 2 Fragen Aufhebungsvertrag unmittelbar nach Mutterschutz möglich

2012mama2013

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich stecke mitten in Verhandlungen mit meinem AG bzgl. einer Abfindungszahlung in meiner jetzigen Elternzeit. (Grundsätzlich war alles genehmigt und es galt nur noch den Termin abzustimmen.) Durch meine erneute Schwangerschaft (ET 10.11.2013) ergeben sich aber lt. Aussage des AG Probleme mit dem Austrittstermin, dem 31.12.13 der aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit einzuhalten ist, da nun besondere Fristen gelten und man einen Vertrag mit einer Schwangeren bzw. einer jungen Mutter im Mutterschutz nicht aufheben kann? Ich habe meine Elternzeit nun vorzeitig beendet und Mutterschutz ab dem 30.09.2013 angemeldet, der mir auch bewilligt wurde vom AG. Dort stehen mir doch jetzt auch die Zuschüsse des AG zum Krankenkassenanteil zu, richtig? Danke sehr... LG Christine Eller


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo auch in der Schwangerschaft könnte am Aufhebungsvertrag zustimmen. Dann endet der Vertrag und Sie haben keinerlei Ansprüche mehr. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Ja, dir stehen die Zuschüsse zu! Denn du fällst durch die Unterbrechung auf deinen alten Vertrag zurück. Damit müsstest du eigentlich wieder arbeiten gehen und dein Chef dir Lohn zahlen. Deine Pflicht fällt durch den Mutterschutz weg - seine nicht! Zur Aufhebung: Im Mutterschutzgesetz steht, dass (werdende) Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden dürfen. Wie das bei ner Aufhebung aussieht, weiß ich nicht. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich bin ab dem 28.03.2015 im Mutterschutz (Geb.Termin 09.Mai) und mein Arbeitgeber möchte, dass ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe. Er möchte, dass ich nach 2 Jahre Eltrnzeit, vollzeit Arbeiten gehe, was mit meinen 2 Kindern und täglich 60 km zu Arbeit und zurück, ein wenig schwierig ist. Ich habe gesagt er soll mich für ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...