2012mama2013
Hallo Frau Bader, ich stecke mitten in Verhandlungen mit meinem AG bzgl. einer Abfindungszahlung in meiner jetzigen Elternzeit. (Grundsätzlich war alles genehmigt und es galt nur noch den Termin abzustimmen.) Durch meine erneute Schwangerschaft (ET 10.11.2013) ergeben sich aber lt. Aussage des AG Probleme mit dem Austrittstermin, dem 31.12.13 der aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit einzuhalten ist, da nun besondere Fristen gelten und man einen Vertrag mit einer Schwangeren bzw. einer jungen Mutter im Mutterschutz nicht aufheben kann? Ich habe meine Elternzeit nun vorzeitig beendet und Mutterschutz ab dem 30.09.2013 angemeldet, der mir auch bewilligt wurde vom AG. Dort stehen mir doch jetzt auch die Zuschüsse des AG zum Krankenkassenanteil zu, richtig? Danke sehr... LG Christine Eller
Hallo auch in der Schwangerschaft könnte am Aufhebungsvertrag zustimmen. Dann endet der Vertrag und Sie haben keinerlei Ansprüche mehr. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, dir stehen die Zuschüsse zu! Denn du fällst durch die Unterbrechung auf deinen alten Vertrag zurück. Damit müsstest du eigentlich wieder arbeiten gehen und dein Chef dir Lohn zahlen. Deine Pflicht fällt durch den Mutterschutz weg - seine nicht! Zur Aufhebung: Im Mutterschutzgesetz steht, dass (werdende) Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden dürfen. Wie das bei ner Aufhebung aussieht, weiß ich nicht. Gruß Sabine
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