pkaya
Hallo Frau Bader, Ich bin ab dem 28.03.2015 im Mutterschutz (Geb.Termin 09.Mai) und mein Arbeitgeber möchte, dass ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe. Er möchte, dass ich nach 2 Jahre Eltrnzeit, vollzeit Arbeiten gehe, was mit meinen 2 Kindern und täglich 60 km zu Arbeit und zurück, ein wenig schwierig ist. Ich habe gesagt er soll mich für nach Elternzeit Kündigen. Das möchte er nicht und besteht auf ein Aufhebungsvertrag, in dem steht " Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der tatsächliche Geburtstermin, plus 2 Jahre Elternzeit" Darunter verstehe ich, erst in 2017?!? Ist das so ok, kann oder sollte ich es so unterschreiben oder ist da irgeneine Falle, dass er mir kein Mutterschaftsgeld bezahlen möchte????? Bekomme ich ganz normal mutterschaftsgeld??? Bedanke mich schonmal für ihre Antwort LG Pkaya
Hallo, auf keinen Fall unterschreiben, das können Sie immer noch machen, wenn es in 2 Jahren so bleibt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Auf gar keinen Fall unterschreiben. Wer weiß was in 2 Jahren ist. Du kannst auch noch das dritte Jahr Elternzeit nehmen und bist dann weiterhin beitragsfrei versichert. Bekommst Du nach zwei Jahren ein weiteres Kind, kannst Du ebenfalls Mutterschaftsgeld bekommen. Bekommt er eh komplett von der Krankenkasse wieder. Vielleicht zieht ihr in den zwei Jahren näher dran, wer weiß das schon ?
pkaya
Danke für deine Antwort. Eas ich vergessen habe zu erwähnen, dass ich da eigentlich auch nicht mehr arbeiten möchte. Mir gehts eigentlich darum, dass wenn ich es so unterschreibe, ich noch anspruch auf Mutterschaftsgeld habe?
Sternenschnuppe
Bei der Formulierung ja. Aber vorher genannte Gründe lass nicht außer Acht, auch wenn Du jetzt nicht damit rechnest. Wirst Du nach zwei Jahren wieder schwanger, dann musst Du Deine Krankenkasse selbst zahlen. Willst Du noch nicht arbeiten ebenso. Verlust des potentiellen Mutterschutzgeldes für ein zweites Kind etc. Wenn Du da eh nicht zurückwillst, dann reiche gleich drei Jahre Elternzeit ein, schaue zeitig nach was anderem und kündige dann selbst ! Dann hast Du alle Siherheiten für den Fall der Fälle. Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag bedeutet eh in beiden Fällen eine Sperre beim ALG1. Wozu willst Du dem Arbeitgeber einen Gefallen tun ?
desireekk
Auf keinen Fall jetzt irgendwas unterschreiben! Du weißt nicht was in 2-3 Jahren ist. Auch wenn Du dort nicht mehr arbeiten möchtest: NICHTS unterschreiben jetzt außer die Mitteilung dass Du EZ nimmst. Alles andere hat noch lange Zeit. Sag ihm du wirst es Dir überlegen und fertig. Gruß Désirée
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