Frage:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Ich befinde mich in einem sehr frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft 4SSW. Mein unternehmen, in dem ich Teilzeit arbeite, ist schon länger in einer wirtschaftlichen Krise. Nun werden sehr viele Stellen abgebaut, darunter auch meine Position. Nun soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben mit einer Abfindung. Durch meine betriebszugehörigkeit wäre ich noch bis Ende April im Beschäftigungsverhältnis. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Mein mutterschutz würde nur wenige Tage später im Mai beginnen. Nun meine Frage soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Oder nicht? Da ich ja kündigungschutz hätte könnte ich ja darauf verzichten aber es steht fest dass es nach der elternzeit keine zukunft, sofern das Unternehmen überhaupt noch existiert gibt, for mich dort gibt. Wer würde denn dann das mutterschutzgeld bezahlen? Bekomme ich dann elterngeld oder arbeitslosengeld? Vielen Dank im voraus
von
Melli83
am 16.10.2020, 20:03
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Hallo,
das Problem ist, dass man Ihnen, sollte es der Firma weiter schlecht gehen, mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes auch in der Schwangerschaft kündigen kann.
Dann bekommen Sie keine Abfindung.Es ist also schwierig, etwas dazu zu sagen, da man nicht weiß, wie es mit der Firma weitergeht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2020
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Wenn es der Firma so schlecht geht, können die dich mit dem OK der Aufsichtsbehörde auch schwanger kündigen. Dann aber ohne Abfindung.
Ich würde wohl versuchen einen anderen Deal herauszuholen. Entweder das man die Kündigungsfrist verlängert, so das diese erst frühestens 1 Tag nach Beginn des Mutterschutzes endet. Oder noch besser, erst nach dem.Mutterschutz. Das aus dem einen Grund weil eine Sperre vom AA droht. Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld zu haben, musst du aber Anspruch auf ALG1 haben. Gibt es da Lücken, kann das problematisch werden.
Oder ihr einigt euch darauf das du nicht gehst, nimmst die Gefahr in Kauf das sie dich evtl trotzdem kündigen und du nutzt die EZ um dir entweder was neues zu suchen oder hofft darauf das es ihnen dann wieder besser geht. Innerhalb der EZ könntest du mit Zustimmung des AG auch in TZ woanders arbeiten.
Ist halt eine schwierige Sache.
von
Felica
am 16.10.2020, 21:02
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Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Falls sich mein Arbeitgeber darauf ein lässt und mich nich bis ende des Mutterschutz anstellt. Was ja für ihn fast keine kosten bringt, da er ja nur den Lohn über 13€ zahlen muss, rest zahlt doch KK, oder? Aber was bedeutet das für die Elternzeit? Bin ich da sozialversichert? Wir haben z.b. keine Familienvericherung? Würde ich dann nach der Elternzeit Arbeitslosengeld bekommen? Viele Grüße und einen schönen Sonnntag
von
Melli83
am 18.10.2020, 08:04
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Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Ohne AG hast du keine EZ. Du wärst dann nur über das EG versichert und müsstest dich, sobald das durch ist, anderweitig versichern. ALG1 gibt es nur wenn Kinderbetreuung vorhanden ist.
von
Felica
am 18.10.2020, 09:10
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Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Mutterschaftsgeld muss der AG alles über 13€ zahlen.
Du musst gucken, dass du durchgängig ein AV hast, am besten über den Mutterschutz hinaus. Dann Elterngeld beantragen und du wärst darüber kostenlos versichert.
Bist du vor oder während Mutterschutz ohne AG musst du dich freiwillig versichern (~200€/Monat) wenn Familienversicherung nicht möglich ist.
Mitglied inaktiv - 18.10.2020, 10:05
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Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Vielen Dank für eure Antworten. Dann versuche ich mit meinem AG einen neuen Deal auszuhandeln, so dass er mich wenigstens bis Ende des Mutterschutzes anstellt und ich dennoch die Abfindung mitnehmen kann. Nachdem mutterschutz werde ich erstmal ein Jahr Elterngeld beantragen. Hoffe das klappt so.
von
Melli83
am 18.10.2020, 12:39
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Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Tipp, splitte einen Teil des EG. Die meisten Einrichtungen nehmen neue Kinder nur im August an. Bis Kind dann eingewöhnt ist, ist man locker bei September/Oktober. Sollte das doch schneller mit dem neuen Job klappen kannst du immer noch das EG plus in Basis ändern lassen. Sollte es aber nicht vorher klappen mit der betreuung hättest du ein problem mit dem ALG1 und damit mit der KV.
von
Felica
am 18.10.2020, 15:23
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
bei nur Elterngeld- Bezug.
Sie Aussgage, durch eine Aufsplittung in RG Plus könnte man die Versichrungszeit verlängern, ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Die AP müsste sich dann freiwillig gesetzlich versichern und (ggf. reduzierte) Beiträge zahlen.
von
Tini_79
am 19.10.2020, 10:12
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Den Versicherungsschutz den man bei Eintritt ins EG hat, der bleibt solange bestehen wie man EG bekommt, kann man auch gut nachlesen. Es macht also Sinn immer dann, wenn die Versicherungsfrage nach dem EG nicht geklärt ist, solange wie möglich EG zu beziehen. Das bezieht sich, wie ich schrieb, auf die EG-Zeit in der kein weiteres Einkommen bezogen wird.
von
Felica
am 19.10.2020, 11:10
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Die AP müsste sich doch aber nach Ende des Vertrages noch vor Eintritt ins EG selbst versichern. Es sei denn, sie erhält noch kurz AlG - das könnte aber bei einer Abfindungszahlung nicht der Fall sein.
Jedenfalls sollte man das ganz genau klären. Fehlt nur ein einziger Tag dazwischen, hat man das Problem.
von
Tini_79
am 19.10.2020, 12:42
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag unterschreiben ?
Was ich bereits geschrieben hatte. Deshalb verstand ich ja deinen Einwand nicht. Aber gut, doppelt hält besser.
von
Felica
am 19.10.2020, 18:15