Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag unterschreiben ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufhebungsvertrag unterschreiben ?

Melli83

Beitrag melden

Ich befinde mich in einem sehr frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft 4SSW. Mein unternehmen, in dem ich Teilzeit arbeite, ist schon länger in einer wirtschaftlichen Krise. Nun werden sehr viele Stellen abgebaut, darunter auch meine Position. Nun soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben mit einer Abfindung. Durch meine betriebszugehörigkeit wäre ich noch bis Ende April im Beschäftigungsverhältnis. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Mein mutterschutz würde nur wenige Tage später im Mai beginnen. Nun meine Frage soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Oder nicht? Da ich ja kündigungschutz hätte könnte ich ja darauf verzichten aber es steht fest dass es nach der elternzeit keine zukunft, sofern das Unternehmen überhaupt noch existiert gibt, for mich dort gibt. Wer würde denn dann das mutterschutzgeld bezahlen? Bekomme ich dann elterngeld oder arbeitslosengeld? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Problem ist, dass man Ihnen, sollte es der Firma weiter schlecht gehen, mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes auch in der Schwangerschaft kündigen kann. Dann bekommen Sie keine Abfindung.Es ist also schwierig, etwas dazu zu sagen, da man nicht weiß, wie es mit der Firma weitergeht. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wenn es der Firma so schlecht geht, können die dich mit dem OK der Aufsichtsbehörde auch schwanger kündigen. Dann aber ohne Abfindung. Ich würde wohl versuchen einen anderen Deal herauszuholen. Entweder das man die Kündigungsfrist verlängert, so das diese erst frühestens 1 Tag nach Beginn des Mutterschutzes endet. Oder noch besser, erst nach dem.Mutterschutz. Das aus dem einen Grund weil eine Sperre vom AA droht. Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld zu haben, musst du aber Anspruch auf ALG1 haben. Gibt es da Lücken, kann das problematisch werden. Oder ihr einigt euch darauf das du nicht gehst, nimmst die Gefahr in Kauf das sie dich evtl trotzdem kündigen und du nutzt die EZ um dir entweder was neues zu suchen oder hofft darauf das es ihnen dann wieder besser geht. Innerhalb der EZ könntest du mit Zustimmung des AG auch in TZ woanders arbeiten. Ist halt eine schwierige Sache.


Melli83

Beitrag melden

Falls sich mein Arbeitgeber darauf ein lässt und mich nich bis ende des Mutterschutz anstellt. Was ja für ihn fast keine kosten bringt, da er ja nur den Lohn über 13€ zahlen muss, rest zahlt doch KK, oder? Aber was bedeutet das für die Elternzeit? Bin ich da sozialversichert? Wir haben z.b. keine Familienvericherung? Würde ich dann nach der Elternzeit Arbeitslosengeld bekommen? Viele Grüße und einen schönen Sonnntag


Felica

Beitrag melden

Ohne AG hast du keine EZ. Du wärst dann nur über das EG versichert und müsstest dich, sobald das durch ist, anderweitig versichern. ALG1 gibt es nur wenn Kinderbetreuung vorhanden ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mutterschaftsgeld muss der AG alles über 13€ zahlen. Du musst gucken, dass du durchgängig ein AV hast, am besten über den Mutterschutz hinaus. Dann Elterngeld beantragen und du wärst darüber kostenlos versichert. Bist du vor oder während Mutterschutz ohne AG musst du dich freiwillig versichern (~200€/Monat) wenn Familienversicherung nicht möglich ist.


Melli83

Beitrag melden

Vielen Dank für eure Antworten. Dann versuche ich mit meinem AG einen neuen Deal auszuhandeln, so dass er mich wenigstens bis Ende des Mutterschutzes anstellt und ich dennoch die Abfindung mitnehmen kann. Nachdem mutterschutz werde ich erstmal ein Jahr Elterngeld beantragen. Hoffe das klappt so.


Felica

Beitrag melden

Tipp, splitte einen Teil des EG. Die meisten Einrichtungen nehmen neue Kinder nur im August an. Bis Kind dann eingewöhnt ist, ist man locker bei September/Oktober. Sollte das doch schneller mit dem neuen Job klappen kannst du immer noch das EG plus in Basis ändern lassen. Sollte es aber nicht vorher klappen mit der betreuung hättest du ein problem mit dem ALG1 und damit mit der KV.


Tini_79

Beitrag melden

bei nur Elterngeld- Bezug. Sie Aussgage, durch eine Aufsplittung in RG Plus könnte man die Versichrungszeit verlängern, ist meiner Meinung nach nicht richtig. Die AP müsste sich dann freiwillig gesetzlich versichern und (ggf. reduzierte) Beiträge zahlen.


Felica

Beitrag melden

Den Versicherungsschutz den man bei Eintritt ins EG hat, der bleibt solange bestehen wie man EG bekommt, kann man auch gut nachlesen. Es macht also Sinn immer dann, wenn die Versicherungsfrage nach dem EG nicht geklärt ist, solange wie möglich EG zu beziehen. Das bezieht sich, wie ich schrieb, auf die EG-Zeit in der kein weiteres Einkommen bezogen wird.


Tini_79

Beitrag melden

Die AP müsste sich doch aber nach Ende des Vertrages noch vor Eintritt ins EG selbst versichern. Es sei denn, sie erhält noch kurz AlG - das könnte aber bei einer Abfindungszahlung nicht der Fall sein. Jedenfalls sollte man das ganz genau klären. Fehlt nur ein einziger Tag dazwischen, hat man das Problem.


Felica

Beitrag melden

Was ich bereits geschrieben hatte. Deshalb verstand ich ja deinen Einwand nicht. Aber gut, doppelt hält besser.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

ich bin in elterzeit die kommenden dienstag endet . Ich habe meinem chef schon vor 4 wochen informiert das ich schwanger bin, er hat den termin mit mir bis heute herrausgezöger weil ich freitag nichts mehr klären kann und mir gesagt er mich ins beschäftigungsverbot schieken würde und als gegenleistung soll ich nach meinem mutterschutz einen aufheb ...

Hallo! Jetzt hat mich grad mein Arbeitgeber angerufen und ich kann noch gar nicht glauben was da von denen als Vorschlag kam!? Bin ja noch in Elternzeit für unsere erste Tochter, diese endet Anfang Juli 2013, dann bin ich jedoch schon wieder im Mutterschutz für Nummer zwei (et 29.7.). Jetzt wollte mein ag wissen ob ich wieder zwei Jahre Elter ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 2013 auf die Welt gekommen. Zunächst habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt und beziehe momentan Elterngeld. Nun erfolgt ein Betriebsübergang in eine andere Firma ab 1.07.. Bei der neuen Firma möchte ich nur bedingt bleiben, weil angeblich TZ nicht erwünscht ist und voraussichtlich ein Arbeitsorts ...

Hallo Frau Bader, Ich bin ab dem 28.03.2015 im Mutterschutz (Geb.Termin 09.Mai) und mein Arbeitgeber möchte, dass ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe. Er möchte, dass ich nach 2 Jahre Eltrnzeit, vollzeit Arbeiten gehe, was mit meinen 2 Kindern und täglich 60 km zu Arbeit und zurück, ein wenig schwierig ist. Ich habe gesagt er soll mich für ...

Sehr geehrte Frau Bader, Kurz und knapp : Ich bin seit 15 Jahren in der gleichen Kita angestellt.Ich hätte niemals gedacht , dass es so kommt,aber seitdem mein Sohn auch dort ist( andere Gruppe als ich) bin ich derart unter Druck.Es kamen sehr viele verletzende Worte mir und meinem Sohn gegenüber .Es wurden auch Dinge mit ihm gemacht , die nich ...

Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...

Hallo, Meine Elternzeit endet Mitte Mai diesen Jahres. Ich bin letzte Woche bei meiner Chefin gewesen ( Arztpraxis ) um die Arbeitszeiten zu besprechen . Ich habe vor der Elternzeit 30 Stunden die Woche gearbeitet, allerdings immer Nachmittags. Nun geht dies nicht mehr, da sonst keiner meinen Sohn abholen könnte aus dem Kindergarten. So habe ic ...

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...