Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Jetzt hat mich grad mein Arbeitgeber angerufen und ich kann noch gar nicht glauben was da von denen als Vorschlag kam!? Bin ja noch in Elternzeit für unsere erste Tochter, diese endet Anfang Juli 2013, dann bin ich jedoch schon wieder im Mutterschutz für Nummer zwei (et 29.7.). Jetzt wollte mein ag wissen ob ich wieder zwei Jahre Elternzeit nehmen möchte, ja möchte ich! Dann meinten die,wie ich mir denn das ganze dann nach der Elternzeit vorstelle, denn schließlich könne ich ja wohl mit zwei kleinen Kindern nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen. Dann kam der Hammer: Sie könnten mir keine Teilzeitstelle anbieten und überhaupt sei meine Stelle schon wieder fest besetzt. Aber sie machen mir jetzt einen tollen Vorschlag: ICH SOLL EINEN AUFHEBUNGSVERTRAG UNTERSCHREIBEN!!! Dann wäre allen Seiten geholfen! Muss ich so etwas unterschreiben??? das???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihnen nicht eine mörderische Abfindung angeboten wird, auf keinen Fall unterschreiben! Liebe Grüße, NB


peekaboo

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Kannst du die Zeit dann bis zur niederkunft arbeiten? LG Peeka


peekaboo

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Achso, habs, du musst nur ca 2-4 wochen überbrücken... Nicht unterschreiben... Warte bis du wieder zurück musst. Nimm 3 jahre EZ mit der Optipn im 3. Jahr TZ arbeiten zu wollen.... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Elternzeit für Kind 1 ist bis 6.7.13 beantragt und der Entbindungstermin von Kind 2 soll am 29.7.13 sein. Wäre demnach ab Mitte Juni 2013 in Mutterschutz für Kind 2. LG Sonne


Sternenschnuppe

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Würde ein paar Dinge beachten. Bist Du verheiratet und kannst mit den Kindern in die Familienversicherung der Krankenkasse ? Wenn ja, dann würde ich das gegen eine nette Abfindung wirklich überlegen. Aber erst zum Ende des Mutterschutzes, sonst verlierst Du den AG Anteil. Wenn Du nach der neuen Elternzeit eh nicht wieder zurück kannst, dann könnten das nun ein paar Euro sein die man mitnehmen kann. Teilzeit kann allerdings nur mit gutem Grund abgelehnt werden. Und ohne Abfindung würde ich gar nix unterschreiben, denn dann hast Du keinerlei Vorteil dadurch. Ohne die Möglichkeit der Familienversicherung auch nicht,denn dann musst Du nach dem Elterngeld die Krankenkasse selbst zahlen. Hast Du einen AG ist sie frei solange Du Elternzeit hast.


SumSum076

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Einen Aufhebungsvertrag würde ich jetzt schon mal gar nicht unterschreiben!!! (Du musst auch nicht! Du bist durch die Elternzeit und durch die Schwangerschaft geschützt) Er wäre vielleicht eine Option im zweiten Elternzeitjahr vom 2. Kind! JETZT würde ich deinem AG ersteinmal die Unterbrechung der bisher gemeldeten Elternzeit pünktlich zum Mutterschutzbeginn für Kind 2 mitteilen. (MuSchu-Beginn: 17.6. Elternzeitende: 16.6.13) Das hat für dich zur Folge, dass du das volle MuSchu-Geld für die Zeit des MuSchu bekommst - nach deinem alten Vertrag! Zur Geburt würde ich dann wieder 2 Jahre Elternzeit anmelden und mir in Ruhe einen neuen Job suchen! Wenn du ihn hast, kannst du immer noch mit der alten Firma in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag treten! Was ich aber evtl vorab machen würde: Ich würde denen eine Email schreiben (an mind 2 Adressaten zB direkter Vorgesetzter, Geschäftszimmer, Personalbüro) und das ganze nochmal zusammen fassen (Sie haben mir ja beim letzten Telefonat, als ich Ihre Frage, ob ich nach der EZ und 2. Geburt wieder Ez machen wollte, bejahte, zu mir sagten, dass Sie mir nach der EZ keine Teilzeitstelle anbieten können, weil meiner Stelle neu besetzt ist, den Vorschlag für einen Aufhebungsvertrag gemacht.) Und dann fragen, wie denn so ein Aufhebungsvertrag aussehen würde und zu welchem Termin das Ganze laufen soll. Also vormachen, dass du darauf eingehst. Bekommst du dann eine Antwort darauf (die das nicht verneint), bin ich der Meinung, hast du zwei tolle Schriftstücke in der Hand. Denn Teilzeit nicht zu gewähren, weil die Stelle schon neu und über die Elternzeit hinaus schon besetzt ist, ist sehr schlecht begründet. Gruß Sabine


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