Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

umgang

Christiane Schuster

 Christiane Schuster
Sozialpädagogin
Frage: umgang

Mitglied inaktiv

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frau bader schreibt immer: der umgang ist beim vater auszuüben... schön wärs..... dazu möchte ich mal eins bemerken: da es mit meiner ex große differenzen gab, was das umgangsrecht bzw den ort betrifft (nicht verheiratet, sie hat das sorgrerecht, sohn 1 jahr alt, ich wohne ca 1h autofahrt entfernt, 2x wöchentlich 3h kontakt(sehr gut) seit seinem 1/2 jahr(vorher zusammen gelebt)habe ich sie, so sagt sie, "vors jugendamt gezerrt" wegen ner umgangsregelung, da ich das umgangsrecht gerne bei mir und nicht mehr bei ihr ausüben wollte(gab ständig probleme mit ihr dort). das hat sie völlig verweigert(kind wär bei mir total fremd und zu weit weg...) und siehe da, der ja-betreuer war auch der meinung, daß das kind mit 1 jahr dazu noch zu jung wär. er auch vom famniliengericht dazu befragt werden würde und dieses nach seinen vorgaben entscheidet, und ich müßte schon den umgang weiterhin bei der mutter ausüben und ich soll doch versuchen, mich gütlich mit ihr zu einigen... bla bla bla!!! glaubt der denn, wir haben uns getrennt, weil wir uns noch so toll verstehen? bin kurz davor, den kontakt ganz abzubrechen, dank dem lieben herrn vom jugendamt.... mein sohn ist mir sehr wichtig und ich besuche ihn auch regelmäßig 2x die woche 3h, aber wenn ich das weiterhin bei ihr tun muß, dann sorry, laß ichs lieber bleiben, bevor ich psychisch drauf geh!!! wie sehen sie das als fachfrau aus psychologischer sicht, daß ich den umgang bei mir ausüben will? würde das wirklich ein problem für ihn sein? vielen dank


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Hallo Toni Da Ihr Sohn Sie sehr gut kennt und auch trotz der Trennung "von Tisch und Bett" liebt -schließlich sehen Sie ihn ja 2mal/Woche-, wird einem 1-jährigen Kind der Ort des Treffens ziemlich egal sein, da für ihn nur wichtig ist, sich in unmittelbarer Nähe einer vertrauten Bezugsperson aufzuhalten. Bitte geben Sie nicht auf und kämpfen Sie dafür, Ihren Sohn auch an Ihr Heim zu gewöhnen! Ein Verlust des Kontaktes zum leiblichen Vater KANN keine Behörde gutheißen, solange Sie das Kind auch kindgerecht betreuen; d.h., es nicht seiner Mutter zu entfremden versuchen, sich mit ihm nicht an für Kinder ungeeigneten Orten aufhalten, o.Ä. Da Sie Ihren Sohn lieben und er Sie liebt, ist ein Abbrechen des Kontaktes ganz bestimmt der falsche Weg! Halten Sie uns auf dem Laufenden, um vielleicht auch anderen Eltern in ähnlicher Situation weiterhelfen zu können?- Halten Sie durch, liebe Grüße und: bis bald?


Mitglied inaktiv

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Hallo Toni Bin zwar keine Expertin aber ich kann mir gut vorstellen das eurem Kind eure Differenzen mehr schaden als.wenn er so langsam dran gewöhnt wird mal mit dir allein den Umgang zu meistern.Habt ihr den keine gemeinsamme Bekannte die eventuell bei deiner Ex in der Wohnung sein kann wenn du da bist,und deine Ex geht die 2 3 stunden bummeln oder so.Dann könnt ihr euch wenigstens nicht an die köpfe kriegen.Und der kleine kann sich voll und ganz auf sein Papa konzentrieren und anderrum genau so. Ach ja meines Wissens wird das Jugendamt angehört aber es bestimmt nicht vor Gericht was gemacht wird,das entscheidet der Richter,wenn ihr euch nicht einigt. Gruß delphine PS hoffe das ihr bald eure Differenzen im Sinne eures Kindes beilegen könnt. Mit weglaufen meistert man keine Probleme.


Mitglied inaktiv

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Hallo, bleib stark, Dein Sohn wird es Dir später danken. Hast Du schon einmal versucht einen anderen Sachbearbeiter vom Jugendamt zu bekommen??? Gruß.


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