Besenstiel
Ich glaube, ich habe mich bei Frage: Fruehzeitige-fremdbetreuung-durch-den-Vater-eine-Strapaze-fuer-das-Kind_46255.htm etwas falsch ausgedrückt. Es ging mir darum, ob ich meiner Tochter etwas angetan habe, indem ich sie ab einem Alter von 3 Monaten 2-3 x wöchentlich für ca. 4 Stunden mit ihrem Vater allein gelassen habe. Ich war sicherlich Hauptbezugsperson aber sie mochte ihren Papa auch sehr gern und wirkte währenddessen total entspannt, hat allerdings manchmal geweint wenn sie mich wiedersah, weil sie dann auch schnell an die Brust wollte. Und tue ich meinem Sohn , der jetzt 1 jahr alt ist etwas an, wenn er ab jetzt 2 x wöchentlich 6 Stunden beim Vater ist, wirkt dabei auch recht entspannt bzw. ist immer ablenkbar wenn mal jammerig.Ab wann könnte man noch regelmäßig eine Oma mit ins Spiel bringen ohne ihn zu überfordern? Danke für ihre geduldigen Antworten!
Hallo, der Vater gilt immer automatisch als 1. Ersatzbezugsperson im ersten Lebensjahr, wenn die Mutter die Hauptbezugsperson ist. Allerdings muss er sich auch in die Pflege und Versorgung seines Kindes mit einschalten. Tut er das und weint das Kind nicht, wenn es beim Vater bleiben muss, dann ist das die beste Lösung für die nicht-mütterliche Betreuung. Wenn der Säugling aber nur gestillt wird, dann hat der Vater keine Möglichkeit sein Kind zu füttern, wenn es dann doch vorzeitig Hunger bekommt. So ist das Weinen zu verstehen, wenn die Mutter zurück kommt. Mit 1 Jahr kommt das Kind in das Alter der Loslösung. Da ist der Vater sowie so zunehmend interessant und eine wichtige Person. Er rückt sogar an die Seite der Mutter in der Gunst oder überflügelt sie gelegentlich, was die Frauen dann schmerzlich zur Kenntnis nehmen. Also solange es keine Weinen und keine Widerstand gibt, ist der Vater die geeignetste Alternativbetreuung, wenn die Mutter außerhause ist. Das gleiche gitl für die Großmutter, die aber erst eingewöhnt werden muss. Viele Grüße und danke für Ihr Lob
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