Mittagschlaf Krippe

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Mittagschlaf Krippe

Hallo, ich wende mich als Elternvertreterin einer Krippengruppe an Sie. In unserer Gruppe gibt es mehrere Eltern die daheim in der familiären Situation Probleme durch einen zu langen Mittagschlaf Ihrer Kinder in der Krippe bekommen haben (2 jährige die erst gegen 23.00 Uhr zu Bett gehen oder gegen 5:00 Uhr am Morgen aufwachen.). Die meisten Kinder in der Gruppe sind im Alter von 1,8 - 2,8 Jahre jung, die Krippe ist evang. und arbeitet nach Emmi Pikler. Der Mittagschlaf ist so gestaltet, dass die Kinder ab 12 Uhr hingelegt werden und jedes Kind kann schlafen so lange es möchte. Davon machen nun einige Kinder so sehr Gebrauch, dass sie erst gegen 15:00 Uhr, 15:30 oder noch später aufwachen und die Eltern der Meinung sind, dass sich dadurch die o. g. Probleme ergeben. Dieses Problem wurde nun seit ca. 1 Jahr mehrfach mit den Erzieherinnen besprochen (die Einrichtung ist auch erst seit einem Jahr geöffnet). Aber es kann kein Kompromiss gefunden werden, da sich die Erzieherinnen strikt weigern die Kinder zu einer angemessen Zeit (ca. 14:30) sanft zu wecken. Es fiel auch in diesem Zusammenhang das Argument, dass der Gesetzgeber dazu verpflichtet auf keinen Fall die Kinder zu wecken - obwohl wir Eltern dies ausdrücklich wünschen. Bedingt dadurch können auch die betroffenen Kinder nicht am Nachmittagsknuspern teilnehmen. Wenn die Eltern zum Abholen kommen, dann müssen sie ihr Kind selber aus dem Körbchen nehmen und anziehen. Was natürlich auch nicht schön ist für die Kinder, da sie keine Zeit haben sanft aufzuwachen und erst einmal etwas zu Essen und langsam in dien Nachmittag finden. Wir Eltern finden es alle wichtig, dass die Kinder mittags schlafen - aber eben nicht so lange. Wir denken ca. 2 Stunden würden reichen. Und dann würde auch die Aufwachsituation schöner gestaltet sein. Können Sie uns mit ein paar Argumenten unterstützen. Der nächste Elternabend ist in zwei Wochen. Vielen Dank und viele Grüße Bianca

Mitglied inaktiv - 17.11.2010, 09:15



Antwort auf: Mittagschlaf Krippe

Hallo Bianca Bitte lassen Sie sich die Stelle einmal zeigen, bzw. den Pharagraphen nennen, wo ein rechtlich angeordneter Mittagsschlaf verzeichnet sein soll. Zwar bestätigt Pikler, dass jedes Kind sein eigenes Zeitmaß hat, was aber gleichzusetzen ist mit: eigenem Entwicklungstempo.- Lesen Sie sich zu diesem Abend auch noch einmal das pädagogische Konzept Piklers durch, um über ihre Erziehungs-Ziele und -Methoden genauestens informiert zu sein ( z.B.: http://www.pikler.de/data/konzept.html ). Jedes Kind soll INDIVIDUELL -seiner Persönlichkeit entsprechend- in eine sichere Selbstständigkeit geführt werden. Offensichtlich scheint es nicht das Bedürfnis vieler Kinder in der Krippen-Gruppe zu sein, mittags länger als max. 2 Std. zu schlafen und bedingt dadurch einen unzureichenden Nachtschlaf zu entwickeln. Da die ErzieherInnen sich den Wünschen der Eltern anzupassen haben -dafür stehen sie mit ihrem Auftrag als familien-ergänzende Fremderziehung- empfehle ich Ihnen, vor dem nächsten Elternabend eine Unterschriftenliste bei den Eltern vorzulegen, aus Der hervorgeht, wer gegen einen derart langen Mittagsschlaf ist. Bleiben die Wünsche und auch die bisherigen Erfahrungen der Eltern unberücksichtigt, weisen Sie darauf hin, die nächst höhere Instanz ansprechen zu müssen, da Sie nun mal die Wünsche der Eltern zu vertreten haben! Sie lassen Ihre Kinder ja nicht nur in der Krippe betreuen, damit sie dort schlafen können, sondern, damit sie nach neuesten, pädagogischen Erkenntnissen individuell gefördert und gefordert werden. Nachdenkliche Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 17.11.2010



Antwort auf: Mittagschlaf Krippe

HAllo Bianca, zunächst einmal kann ich es mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber es verbietet, schlafende Kinder zu wecken - also nicht verunsichern lassen! Immer wieder fordern, dass die Kinder geweckt werden, notfalls die Leitung der Einrichtung oder den Träger einschalten, falls die erzieherinnen sich weiter uneinsichtig zeigen. Die Krippe ist eine familienergänzende Einrichtung, das heißt, die Fürsorge für die Kleinen wird stundenweise auf die die Mitarbeiter der Krippe übertragen, die jedoch im Sinne der ELTERN zu handeln haben. Wenn diese verlangen, dass die Kinder bezeiten geweckt werden, muss das gemacht werden. Da gibt es kein wenn und aber. Bei uns war das ähnlich. Es hieß, die Kinder sollten bis sie 4 Jahre alt sind eine Mittagsruhe einhalten. Für manche ist das aber nix, die brauchen schon ab 2 J. kein Ncikerchen mehr. Für die Erzieherinnen ist es halt bequem, wenn sie sich über einen längerern Zeitraum um nur sehr wenige Kinder zu kümmern brauchen. Das aber darf kein Argument sein. Bei uns wird es jetzt so gehandhabt: Die Kleinen werden gegen 12.15 hingelegt, ab spätestens 14.00 Uhr wird der Rolladen hochgemacht, die Tür geht auf und die größeren Kinder werden nicht mehr ermahnt, leise zu sein - das "ganz normale" Nachmittagsprogramm startet. Dann können die Kinder langsam aufwachen. Viel Glück Sis

Mitglied inaktiv - 17.11.2010, 12:57



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