Unser Lexikon für die Schwangerschaft

Schwangerschaftslexikon

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Elterngeld

Das Elterngeld soll Müttern und Vätern den nötigen finanziellen Spielraum geben, um im ersten Jahr nach der Geburt möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Elterngeld fängt deshalb den Einkommenswegfall auf, den Eltern haben, wenn sie in der ersten Zeit mit Baby ihre Arbeit unterbrechen oder stark einschränken. Dabei orientiert sich das Elterngeld am Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt. Sehr einkommensstarke Elternpaare, die gemeinsam mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen oder Alleinerziehende, die mehr als 250.000 Euro verdienen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.
Bevor man den Antrag ausfüllt, sollte man sich sehr intensiv über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Aufteilung der Elternzeit informieren und auch mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten. Elternzeit und Elterngeld können sehr individuell ein- und aufgeteilt werden. Wer sich z. B. auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums informiert, kann die Unterstützung gut an seine individuelle Lebens- und Arbeitssituation anpassen.

Antrag an Elterngeldstelle senden


Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, die Anträge werden aber von den Elterngeldstellen der Bundesländer bearbeitet. Die zuständige Elterngeldstelle findet man am schnellsten, in dem man im Internet den Begriffen Elterngeldstelle und den Heimatort oder das entsprechende Bundesland eingibt. Den Antrag kann man erst nach der Geburt des Kindes stellen, dann liegt den Eltern auch vom Standesamt die nötige Geburtsbescheinigung mit dem Vermerk „für Elterngeld“ vor. Da die Bearbeitung des Antrags etwas Zeit benötigt, sollte man den Elterngeldantrag möglichst zeitnah nach der Geburt absenden.

Elterngeld Plus ab Juli 2015


Eltern, deren Baby ab 1. Juli 2015 auf die Welt kommt, können zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) oder dem Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.
Elterngeld Plus ist ein Angebot für Eltern, die schon während des ersten Lebensjahres ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Wenn beide Eltern ihre Stundenzahl verringern, bekommen sie doppelt so lange Elterngeld jedoch nur in maximal halber Höhe. Dabei gilt: Ein Monat Elterngeld sind zwei Monate Elterngeld Plus. Außerdem bekommen die Eltern noch einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Monaten pro Elternteil, falls beide Elternteile nachweislich in Teilzeit arbeiten.

Mehr Informationen zum Thema Elterngeld und Elterngeld Plus finden Sie unter:
Familienvorsorge: Elterngeld
Familienvorsorge: Elterngeld Plus
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