Elterngeld
Mit dem Elterngeld soll dem neuen Erdenbürger ein guter Start ins Leben ermöglicht werden und der Elternteil, der sich voll und ganz ums Baby kümmert, bekommt so ohne die gewohnte Erwerbstätigkeit einen finanziellen Ausgleich.
Wie viel Geld bekommen wir
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern im Jahr vor der Geburt. Ab dem Tag der Geburt stehen den Eltern ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettogehalts des zu Hause bleibenden Partners als Elterngeld - maximal jedoch 1.800 Euro - zu.
Beteiligt sich auch der zweite Elternteil an der Kinderbetreuung und setzt dafür mindestens zwei Monate im Beruf aus, gibt es dafür zusätzliches Elterngeld. Alleinerziehende bekommen die vollen vierzehn Monate Elterngeld. Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt.
Das Mutterschaftsgeld, das in den ersten zwei Monaten nach der Geburt für Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind (mit Krankengeldanspruch) oder die wegen den Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt bekommen (also ihren Job wegen der Mutterschutzfrist unterbrechen müssen), wird auf das Elterngeld angerechnet.
Nicht berufstätige Mütter und Väter, beispielsweise Arbeitslose, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro, das ein Jahr lang gezahlt wird. Sie erhalten das Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder zur Sozialhilfe. Es wird nicht auf die Unterstützungsleistungen angerechnet.
Genauso Geringverdienende werden besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.
Wichtig: Wird das Elterngeld im Monat nur hälftig in Anspruch genommen, kann es so auf die doppelte Zeit - also 2 Jahre - gestreckt werden.
Zur Ermittlung des Ihnen zustehenden Elterngeldes finden Sie beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend den Elterngeldrechner.
Bonus für Geschwister
Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht.
Auch weiterhin wird ein Bonus maximal bis zum 36. Monat seit der Geburt des 1. Kindes gezahlt. Neu ist eine weiche Übergangsregelung für das 2. Kind: Auch wenn das 2. Kind nach dem 24. Monat seit der Geburt des 1. Kindes zur Welt kommt, profitieren die Eltern. Bis zum 36. Monat nach Geburt des 1. Kindes erhalten sie dann den Geschwisterbonus. Wenn das 1. Kind also 30 Monate alt ist, und das 2. Kind geboren wird, gibt es neben dem Elterngeld noch 6 Monate den Geschwisterbonus.
Auch nicht erwerbstätige Elternteile profitieren von diesem Zuschlag. Voraussetzung ist, dass mindestens ein weiteres Kind der berechtigten Person unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Richten Sie Ihren Antrag an die für Ihren Bereich zuständige Elterngeldstelle.
Alle Stellen, die einen Antrag entgegen nehmen, können Sie auch zum Elterngeld beraten.
Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Bmfsfj) finden Sie
ausführliche Informationen über das Elterngeld und Elternzeit in Form einer Broschüre,
die Sie hier kostenlos herunterladen können.
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Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.
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