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Familienvorsorge

Elterngeld

Mit dem Elterngeld soll dem neuen Erdenbürger ein guter Start ins Leben ermöglicht werden und der Elternteil, der sich voll und ganz ums Baby kümmert, bekommt so ohne die gewohnte Erwerbstätigkeit einen finanziellen Ausgleich.

Wie viel Geld bekommen wir?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen im Jahr vor der Geburt. Ab dem Tag der Geburt stehen den Eltern 67 Prozent des letzten Nettogehalts des zu Hause bleibenden Partners als Elterngeld - maximal jedoch 1.800 Euro - zu.

Neuregelung seit Januar 2011: Bei gut verdienenden Eltern hat sich die Berechnung des Elterngeldes geändert. Wenn das Durchschnittseinkommen im Jahr vor der Geburt bei mehr als 1.240 Euro im Monat lag, so erhält der Elternteil 65 Prozent vom letzten Nettogehalt. Spitzenverdiener mit einem Jahresgehalt von mindestens 250.000 Euro erhalten künftig kein Elterngeld mehr.

Das Elterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt, Vater und Mutter können diese Zeit der Kinderbetreuung frei aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Alleinerziehende bekommen die vollen vierzehn Monate Elterngeld. Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt.

Das Mutterschaftsgeld, das in den ersten zwei Monaten nach der Geburt für Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind (mit Krankengeldanspruch) oder die wegen den Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt bekommen (also ihren Job wegen der Mutterschutzfrist unterbrechen müssen), wird auf das Elterngeld angerechnet.

Erhalten Geringverdiener Elterngeld?

Auch nicht berufstätige Eltern erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Doch bei Beziehern von ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld seit Januar 2011 als Einkommen vollständig angerechnet. Nur wenn der Elternteil im Jahr zuvor ein Einkommen hatte, gibt es einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Elterngeldfreibetrag orientiert sich am Einkommen im Jahr zuvor, beträgt aber maximal 300 Euro und bleibt anrechnungsfrei.

Wichtig: Wird das Elterngeld im Monat nur hälftig in Anspruch genommen, kann es so auf die doppelte Zeit - also 2 Jahre - gestreckt werden.

Zur Ermittlung des Ihnen zustehenden Elterngeldes finden Sie beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend den Elterngeldrechner.

Bonus für Geschwister

Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht.

Auch weiterhin wird ein Bonus maximal bis zum 36. Monat seit der Geburt des 1. Kindes gezahlt. Eeine weiche Übergangsregelung gilt für das 2. Kind: Auch wenn das 2. Kind nach dem 24. Monat seit der Geburt des 1. Kindes zur Welt kommt, profitieren die Eltern. Bis zum 36. Monat nach Geburt des 1. Kindes erhalten sie dann den Geschwisterbonus. Wenn das 1. Kind also 30 Monate alt ist, und das 2. Kind geboren wird, gibt es neben dem Elterngeld noch 6 Monate den Geschwisterbonus.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Richten Sie Ihren Antrag an die für Ihren Bereich zuständige Elterngeldstelle. Alle Stellen, die einen Antrag entgegen nehmen, können Sie auch zum Elterngeld beraten. Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Bmfsfj) finden Sie ausführliche Informationen über das Elterngeld und Elternzeit in Form einer Broschüre.

 

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Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.

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