Elterngeld Plus

Münzstapel auf Geldscheinen

© Adobe Stock, grafikplusfoto

Mit dem Elterngeld Plus können Eltern  gleichzeitig Teilzeit berufstätig sind - und ihre Kinder betreuen. Damit ist es möglich, Familienplanung und Berufsleben besser miteinander zu verbinden.

Durch die staatliche Leistung kann man Betreuung und Teilzeitbeschäftigung auf längere Zeit parallel kombinieren. "Wir stärken damit allen jungen Eltern den Rücken, die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen", betonte die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) das Ziel der Regelung, für die der Staat mit fünf Milliarden Euro pro Jahr aufkommt.

Elterngeld halbieren - und Teilzeit arbeiten

Das Elterngeld Plus erlaubt es, das Elterngeld zu splitten: Eltern dürfen sich das reguläre, monatliche Elterngeld jeweils zur Hälfte, aber für eine längere Dauer, nämlich über 24 Monate hinweg, auszahlen lassen. Während der Zeit können sie einen Minijob annehmen und in Teilzeit arbeiten. Wenn beide Elternteile jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche parallel arbeiten, können sie einen Partnerschaftsbonus erhalten. In diesem Fall erhält jeder Elternteil noch für vier Monate Elterngeld Plus.

Alleinerziehenden steht das Elterngeld Plus natürlich in gleichem Maße zu. Sie können ebenfalls vier Monate zusätzlich das Elterngeld beziehen, wenn sie vier aufeinanderfolgende Monate auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden kommen.

Flexible Planung: Kombi aus Elterngeld und Elterngeld Plus

Alle Eltern können wählen, ob sie das herkömmliche Elterngeld beziehen möchten, ob sie das neue Elterngeld Plus nutzen wollen oder ob sie sich für eine Kombination aus beiden Varianten entscheiden möchten. Somit kann man sich beispielsweise anfangs erst ganz auf den neuen Erdenbürger konzentrieren und sechs Monate lang das volle Elterngeld beziehen. Anschließend sind noch zwölf Monate lang Elterngeld Plus, also jeweils die Hälfte des Elterngeldes möglich. Arbeiten dann beide Elternteile vier Monate parallel 25 bis 30 Stunden, bekommt die Familie für diese Zeit zwei Mal den Partnerschaftsbonus.

Drei Zeiträume bei der Elternzeit

Die neue Regelung erlaubt es beiden Elternteilen ab kommendem Jahr außerdem, die Elternzeit auf nicht nur zwei, sondern auf drei Zeiträume zu verteilen. Wie bislang können berufstätige Eltern bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes mit einer siebenwöchigen Anmeldefrist eine unbezahlte Auszeit nehmen. Neu ist, dass Eltern nach dem dritten Geburtstag bis zum achten Geburtstag des Kindes mit dem Elterngeld Plus ganze 24 Monate Elternzeit mit einer 13-wöchigen Anmeldefrist beantragen können.
Aber Achtung: Den dritten Zeitabschnitt können Arbeitgeber ablehnen, wenn sie dringende betriebliche Gründe aufführen.

Mehrlinge - nur einmal Elterngeld und ein Mehrlingszuschlag

Einen Nachteil bringt das Elterngeld Plus für Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen: Sie bekommen nur Elterngeld für ein Kind! Dazu gibt es für jedes weitere Kind nur jeweils einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Damit erhalten Eltern von Zwillingen also kein doppeltes Elterngeld mehr.

Zuletzt überarbeitet: April 2021

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