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Geschrieben von Sille74 am 07.05.2024, 15:51 Uhr

Wahl-O-Mat

Problematisch ist eher, wie man das verfassungsrechtlich zulässig gestalten könnte. Diesbzgl. ist nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 2015 eher der Zug abgefahren

Studium ist ja etwas anderes als Staatsdienst bzw. Tätigkeit im ÖD und könnte unterschiedlich bewertet werden (also, dass es im Studium noch geht, aber eben nicht im Dienst).

 
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