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von dhana  am 07.05.2024, 12:45 Uhr

Wahl-O-Mat

Hallo,

ich sehe das eher so, das geschlechtsspezifische Gewalt dann eher die Gefahr eines Ehremordes, Zwangsheirat oder einer Genitalverstümmelung wäre.
"Normale" Körperverletzung eher nicht - geschlagen werden können ja Männer und Frauen - das ist nichts was nur Frauen passieren kann.

Mit einer einfachen Frage wie "Soll geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen europaweit als Asylgrund gelten?" ist das für mich nicht zu beantworten.
Aber die oben genannte geschlechtsspezifische Gewalt wäre für mich eher ein Asylgrund als einiges andere.

Gruß Dhana

 
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