Frage:
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Erzieherin und Heilpädagogin, derzeit (noch bis Mai 2018) in Elternzeit. Meine Kinder, 3 und 5 Jahre alt, sind täglich von 8- 14 Uhr in einem Kindergarten betreut.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber, der Stadt München, um Stellenangebote gebeten, da ich gerne in der Elternzeit in Teilzeit und anschließen - dann ebenfalls in Teilzeit - wieder arbeiten möchte. Max. 12 Stunden kann ich leisten. Vor den Kindern hatte ich eine Vollzeitstelle.
Mir wurde eine Stelle angeboten, die ich gerne genommen hätte. Leider habe ich eine Woche vor Dienstbeginn erfahren, dass diese Stelle zugunsten einer Sozialpädagogenstelle gestrichen wurde. Daraufhin nahm ich mit der Personalstelle Kontakt auf, die mir eine Stelle empfahl, zu der ich einfach 90 Minuten Fahrtweg (wenn alles gut geht!) habe, sind 3 Stunden täglich. Das lohnt sich leider nicht, gerade da mein Mann im Schichtdienst ist und die Kinder nicht aus der KiTa abholen kann.
Meine Frage - was ist, wenn mein Arbeitgeber mir keine entsprechende Stelle anbieten kann? Habe ich ein Recht auf eine Teilzeitstelle? Kann ich als Erzieherin eingesetzt werden (verliere ich damit meine Heilpädagogenstelle)?
Besten Dank für Ihre Antwort.
von Philo am 11.10.2017, 10:50 Uhr

Antwort auf:
Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Hallo,
Sie müssen so einegsetzt werden, wie es dem Vertrag entspricht. Der AG muss betriebliche Gründe nennen, warum er Sie nicht einsetzen kann - das kann er aber, es ist Ihnen nur zu weit. Da ist zu prüfen, was zum Arbeitsort im Vertrag geregelt ist. Wenn da "München" steht, hat er seine Pflicht erfüllt.
Dann sollten Sie sich in der EZ bei einem anderen AG eine Tätigkeit mit Zustimmung des alten Ag suchen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Besten Dank für Ihre Antwort.
von Philo am 19.10.2017

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