Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie und wann Elternzeit beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie und wann Elternzeit beantragen

Mutti86

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Hallo! Ich möchte gerne Elternzeit beantragen, lese aber immer wieder unterschiedliche Meinungen im Netz, was sehr anstrengend ist^^ Ich bekomme nun am 3.12.2012 mein Kind via Sectio. Ausgerechneter Termin war der 12.12. Ich habe fast überall gelesen, dass man 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit diese auch beantragen muss. Ist ja auch soweit klar^^ Nun gehen die Meinungen auseinander. Es wird einerseits gesagt, dass man die Elternzeit 1 Woche nach der Geburt beantragen muss, und das diese somit nach dem Mutterschutz beginnt. Somit steht dann auch im Antrag: (...) ich beantrage Elternzeit ab dem 6.02.2013 (nach dem Mutterschutz) (...) Nun lese ich aber auch sehr viel, dass die Elternzeit schon ab der Geburt beginnt, das würde ja heissen, ich müsste die ja schon vor der Geburt beantragen. (was leider schon zu spät bei mir wäre, weil die kleine Maus schon in 3 Wochen kommt.) Dann würde denn ja im Antrag stehen: (...) ich beantrage Elternzeit ab dem 03.12.2012. Dann lese ich auch Widerspüche wie: Man muss die Elternzeit 1 Woche nach der Geburt beantragen, und dann beginnt diese aber ab der Geburt..... Was stimmt denn? Ich weiß schon, egal wann sie beginnt, ich Elternzeit bis zum 31.12.2013 nehmen werde. ..... Bitte helft mir^^ Wie beantrage ich nun die Elternzeit und ab wann??? Danke schon mal im Vorraus für Antworten. Mutti86 und Krümel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeiten beginnt mit der Geburt. Sie haben recht, dass es widersprüchlich ist, dass man sie erst eine Woche nach der Geburt beantragen muss. Dies liegt daran, dass man ja vorher war mindestens acht Wochen, Mutterschutz hat. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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die ersten Wochen werden mit dem Mutterschutz gegen gerechnet, darum hat man normalerweise nach der Geburt eine Woche Zeit. Dein Kind kommt früher, darum hast Du noch mehr, weil Dein Mutterschutz nach der Geburt länger ist. Di kannst das jetzt auch schon fertig machen und da abgeben und " ab Geburt" reinschreiben. Dann reichst Du nur noch die Geburtsurkunde nach, Ratsam ist es immer die ersten 2 Jahre zu nehmen,, sich das 3. sichern zu lassen. Und dann reinzuschreiben, dann man ab xx.yy. Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchte.( sofern Du das willst ) Somit hast Du alles abgedeckt was wichtig ist. Und man muss eigentlich bei vollen Jahren immer am Geburtstag des Kindes wieder arbeiten, man kann aber auch 2 Jahre und 2 Wochen nehmen


Mutti86

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Also ist es ok, wenn ich die Elternzeit nach der Geburt beantrage, und dann in dem Antrag ab Geburt schreibe??? LG


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