Wie und in welcher Form Elternzeit beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie und in welcher Form Elternzeit beantragen

Liebe Frau Bader, ich habe das große Glück, dass mein Partner ebenfalls zur Geburt unseres Kindes kürzer treten möchte. Errechneter Geburtstermin ist der 14.7. Nun zu meinen Fragen: 1. Ich würde 2 Jahre (24 Monate) Elternzeit einreichen, mit dem Hinweis Anfang 2017 in Elternteilzeit zurückkehren zu wollen. Mein AG erfüllt die Voraussetzungen dafür. Antrag reiche ich zu Beginn des MuSchu ein, die Frist von 7 Wochen ist dann ja locker gewahrt. Korrekt? 2. Mein Partner möchte gern ab dem 2. Lebensmonat des Kindes 30 Stunden arbeiten (Elternteilzeit) und ab Anfang 2017 (wenn ich wieder arbeite) bis zum 12. Lebensmonat 0 Stunden (=Elternzeit). Wie formuliert man das, zumal der tatsächliche ET ja noch nicht bekannt ist? Und muss man den Antrag für 0 Stunden bereits mit Antrag der ElternTEILzeit abgeben? Sprich: Hiermit beantrage ich 23 Monate Elternzeit. In den Lebensmonaten 2-7 möchte ich in Elternteilzeit 30 Stunden arbeiten, in den Lebensmonaten 8-12 0 Stunden und in den Lebensmonaten 13-24 30 Stunden. Geht das oder sind 2 separate Anträge nötig?

von Karin32 am 21.04.2016, 12:12



Antwort auf: Wie und in welcher Form Elternzeit beantragen

Hallo, 1. Ja 2. Es gibt keinen Antrag für 0 h. Man ist in Elternzeit. In dieser kann man bis zu 30 h arbeiten. Ob ein Anspruch für erst Teilzeit dann gar nicht und dann wieder Teilzeit besteht, halte ich für problematisch. Das ist für den Arbeitgeber ja ein riesiger Verwaltungsaufwand. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2016



Antwort auf: Wie und in welcher Form Elternzeit beantragen

bin ja gespannt ob das dein chef mitmacht....warum machst du nicht ein jahr frei und kassierst das volle elterngeld ab , deine 30 h idee wird dir doch angerechnet und gehst dann ab dem 2 ten lebensjahr in elternteilzeit arbeiten? zu erstens... 7 wochen nach der geburt

von kattja am 21.04.2016, 12:47



Antwort auf: Wie und in welcher Form Elternzeit beantragen

@kattja: Wenn ich arbeiten gehe, dann bekommt ja der Papa Elterngeld. Gleichzeitig geht das ja nicht, zumindest nicht für 12 Monate. Und wir möchten gern sicher stellen, dass im ersten Lebensjahr Mutter und Vater für die Kleine da sind...

von Karin32 am 21.04.2016, 18:07



Antwort auf: Wie und in welcher Form Elternzeit beantragen

Ich kann Dir nur sagen, wie wir das gemacht haben... Wir haben beide eine Elternzeitmeldung vor der Geburt abgegeben. Mein Mann hat allerdings ab Geburt genommen, was es terminlich leichter macht den Zeitpunkt der Abgabe festzulegen (spätestens 7 Wochen vor ET). Außerdem besteht bei uns aus anderen arbeitsrechtlichen Gründen nicht die Gefahr, dass mein Mann gekündigt werden könnte bevor die EZ beginnt. Wenn der Geburtstermin noch nicht bekannt ist, dann kann man die Ez-Meldung auch abgeben mit "Lebensmonat x-y (vorr. ET am ... - vorr. Zeitraum von... bis...). Ich gehe nach wenigen Monaten voller EZ wieder für 4 Monate TZ in EZ arbeiten und dann nochmal für ein paar Monate komplett in EZ. Im Anschluss daran dann die Partnerschaftsmonate mit wiederum TZ. Im Anschluss an die dann wieder andere TZ-Stunden in EZ bis zum Ende der 3 Jahre. Mein Mann nimmt ab Geburt EZ und dann auch die Partnerschaftsmonate mit TZ. Danach Vollzeit. Insbesondere meine Meldung liest sich halt etwa so: Ich nehme EZ für 3 Jahre ab Geburt (vorr. ET am...), .d.h. für den Zeitraum vom ... bis .... Für die Lebensmonate a-b (vorr. von/bis) nehme ich TZ in EZ mit Xh in Anspruch. Für die Lebensmonate c-d (vorr. von/bis) nehme ich TZ in EZ mit Yh (Partnerschaftsmonate) in Anspruch. Für die Lebensmonate e-f (vorr. von/bis) nehme ich ich TZ in EZ mit Zh in Anspruch. Bei uns ging das ohne Probleme, allerdings haben wir wie gesagt auch schon sehr frühzeitig mit dem AG gesprochen, damit er das alles entsprechend planen kann. Du hast ja eh Kündigungsschutz, also kannst Du Deine Pläne "gefahrlos" mit Deinem AG besprechen, ob er da mitmacht und das so auch planen kann. Bei deinem Mann müsst ihr schauen, ob da die Gefahr einer Kündigung besteht oder nicht. Terminlich würde ich bei einem Beginn ab dem 2. LM spätestens 7 Wochen vor dem "geplanten" EZ-Beginn deines Mannes einreichen, das sind dann vermutlich etwa 3 Wochen vor ET. Kommt das Kind da immer noch eher, dann halt sofort nachreichen und mit dem AG reden. Je nachdem wie der AG drauf ist, kann man ja vielleicht da auch schon vorher zumindest mal anklingen lassen, dass man ab dem 2. LM nehmen möchte, damit zumindest das planbar ist. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 22.04.2016, 10:34



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