Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

Hallo, ich bin 21 Jahre und habe eine Tochter von 1 1/2 Jahren. Ich möchte mich jetzt nach etwas mehr als drei Jahren von ihm trennen da es alles nicht mehr rund läuft! Ich möchte frühzeitig den Schlussstrich ziehen damit wir uns danach trotzdem noch in die Augen sehen können für unsere Tochter. Ich habe einfach nur Angst jetzt das ich das alles finanziell nicht schaffe. Ich besitze ein Haus welches ich geschenkt bekommen habe. Jetzt bekomme ich Kindergeld und Betreuungsgeld. Mein Freund müsste mir 345€ Unterhalt für unsere Tochter bezahlen. Steht mir noch etwas zu oder muss ich damit klar kommen?

von Braunschopf am 30.09.2015, 17:34



Antwort auf: Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

Hallo, betreuungsunterhalt bis das Kind 3 ist. Danach werden Sie selber wieder arbeiten müssen, wegen der Grundeigentum sieht es schlecht mit H IV aus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2015



Antwort auf: Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

Je nachdem was er verdient noch Betreuungsunterhalt für Dich. Den Rest wirst Du erarbeiten müssen, eventuell Lastenzuschuss ( Wohngeld für Eigenhembesitzer ) Ist halt ungünstig ein Haus und somit Kapital zu besitzen und auf der anderen Seite Sozialgelder dann zu beantragen. Hängt aber auch damit zusammen was das Haus wert ist etc.

von Sternenschnuppe am 30.09.2015, 18:28



Antwort auf: Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

Das Haus habe ich nur schon, weil meine Großeltern eine Tochter haben die behindert ist! Und sollten die beiden nicht mehr sein, was manchmal leider (was ich aber nicht hoffe) ziemlich schnell gehen kann, das ich sie bei mir aufnehmen kann. Weil sonst ist da niemand mehr der für sie Verantwortung tragen kann.

von Braunschopf am 30.09.2015, 21:38



Antwort auf: Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

Das ist menschlich schön, aber ändert sachlich nix an den Zahlen. Du hast ein Haus, das ist Fakt. Und bevor der Steuerzahler aufkommen soll wird geprüft wie Du an Kapital kommen kannst um Dich selbst zu finanzieren. Aber wie oben genannt, die Frage ist was es wert ist, was eine Wohnung kosten würde und und und. . Muss geprüft werden. Denn Nebenkosten müssen ja auch im Rahmen sein.

von Sternenschnuppe am 30.09.2015, 22:15



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