Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steht mir zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was steht mir zu?

Nina677

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, dass meine Frage trotzdem in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt: - seit 10/2018 verheiratet -Zugewinngemeinschaft - in Summe habe ich meinem Noch-Mann während der Ehe 43.000 Euro zum Hausbau dazu gegeben - ich stehe nicht im Grundbuch, auch sonst läuft das Haus (Finanzierung) komplett über meinen Mann - nun haben wir uns getrennt, habe ich noch Chancen auf das Geld? Herzlichen Dank für Ihre Antwort Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine Frage des Zugewinns. Dabei spielt es eine Rolle, wo die 43.000 € herstammen und ob diese zu einem Mehrwert des Hauses geführt haben. Allgemein kann man das nicht beantworten. Liebe Grüße NB


Pamo

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Bitte geh so schnell wie möglich zum Scheidungsanwalt, um zu retten was zu retten ist! Hast du einen Nachweis über die Zahlung? Womöglich mit Verwendungszweck? Hast du Kopien aller Unterlagen? Ich frag mal besser nicht, warum in aller Welt du dein Geld einfach verschenkt hast, es ist doch zum Verzweifeln!


desireekk

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Neben dem Grundsatz dass man niemals solche Summen einfach so hergibt: Durch die Zugewinngemeinschaft spielt die Ggf in die Hände. Das was als Zugewimn während der Ehe erwirtschaftet wurde, muss geteilt werden. Beispeil: Wenn das Haus damals 250.000 wert war und nun 320.000 steht dir die Hälfte vom Zugewinn zu: 70.000 /2= 35.000 Dazu kommen noch privater Vorsorge, Sparverträge, etc.


Nina677

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@Pamo: Ja, über 28.000 Euro habe ich noch die Überweisungsbelege, auch mit jeweiligen Angabe (Küche, Heizung, etc.)... die anderen 15.000 Euro waren eine Erbschaft meiner Oma und die sind "in den Haushalt" eingeflossen... ich war insgesamt drei Jahre in EZ, wovon ich zwar zwei Jahre wieder TZ gearbeitet habe, das Gehalt hat aber hinten und vorne nicht gereicht Ja, ich werde unbeding zu einem Familienanwalt gehen, ich wollte nur schon mal vorab wissen, wie die Chancen stehen, ob ich überhaupt noch Anspruch auf das Geld habe. @desireekk: Danke für die Erläuterung!!


Pamo

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Das Geld, das in den Haushalt eingeflossen ist, ist m.E. weg und nicht rückholbar.


romankowitz

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So einfach ist das nicht. Es geht auch darum, welche Beträge oder Gelder in die Ehe eingebracht wurden. Wenn die Hauptsumme schon vor der Ehe nachweisbar war, wird sie bei der Berechnung des Zugewinns abgezogen.


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