Frage: Was steht mir zu?

Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit, davon sind noch 1 Jahr und 7 Monate übrig. Wir möchten unsere Familienplanung gerne schnellstmöglich fortführen. Deshalb planen wir bereits in der Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Unsere Tochter wurde am 26.12.2019 geboren, mein Arbeitsvertrag endete am 31.12.2019. Davor habe ich ohne Unterbrechungen seit 2015 in Vollzeit gearbeitet. Welche finanziellen Leistungen würden mir zustehen, wenn ich in der Elternzeit nochmals schwanger werde? Würde ich Mutterschaftsgeld bekommen? Und würde ich überhaupt Elterngeld bekommen oder den Mindestsatz in Höhe von 300€ erhalten? Oder würde das alles wegfallen und ich würde nur Arbeitslosengeld erhalten? Ich wäre sehr dankbar über antworten. Liebe Grüße:-)

von Anulek am 19.04.2020, 21:51



Antwort auf: Was steht mir zu?

Hallo, 1. Ohne AG keine EZ. 2. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekomemn Sie kein ArbGeld1 3. MG bekommen Sie nur die Einmalzahlung bei www.mutterschaftsgeld.de 4.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2020



Antwort auf: Was steht mir zu?

Ist Ende 2019 ausgelaufen, ergo hast Du keinen Arbeitgeber mehr. Falls Du schwanger werden solltest bekämest du so weit ich weiß diese 300€ zzgl. Ggf. Geschwisterbonus. LG peeka

von peekaboo am 19.04.2020, 21:57



Antwort auf: Was steht mir zu?

Du hast keine Elternzeit. Du bist Hausfrau mit Elterngeld Bezug. Und darüber auch kostenlos versichert. Sollte das Elterngeld also auslaufen, musst du dich selber versichern oder wenn verheiratet in die Familienversicherung wechseln Für das 2. Kind sind wieder die 12 Monate vorher massgeblich. Monate mit Elterngeld (bis 14. Lebensmonat vom 1.Kind) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden aber ausgeklammert. Deshalb ist alles schwer voraus zu zusagen...

Mitglied inaktiv - 19.04.2020, 22:39



Antwort auf: Was steht mir zu?

Danke für die schnellen Antworten ! :-)

von Anulek am 20.04.2020, 09:45



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