Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Frage: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Uschi2.0

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Hallo, Ich habe im April 2018 mein erstes Kind bekommen und mich dafür entschieden 2 Jahre Elternzeit/ Elterngeld zu beantragen. Bekomme aber das Elterngeld nur bis Jan.2020 aufgrund von 4 Monaten Mutterschutz. Nun "planen" wir Kind nr 2. Werde ich in der Elternzeit wieder Schwanger, befinde ich mich nach Beendigung der ersten Elternzeit wieder im Kündigungsschutz, auf Grund der Erfahrung und Auflagen meines AG gehe ich davon aus das wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Erhalte ich in dieser Zeit bis zum Mutterschutz wieder anteilig vom AG und der KK mein Gehalt? Oder bekomme ich wieder ganz normales Gehalt von meinen AG? Wie läuft das mit dem Elterngeld bei Kind 2? Bekomme ich wieder das gleiche an Elterngeld? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sollten Sie nach Beendigung der Elternzeit ein neues Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie ganz normal den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Bis zu Mutterschutz. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bist du während der 1. Elternzeit schwanger, bekommst du vom AG gar nix. Ein evtl. BV greift auch nicht. Sollte der Mutterschutz von Kind 2 innerhalb der Elternzeit von Kind 1 beginnen, kannst du die ez auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann erhälst du volle Mutterschutz Leistungen vom AG und KK. Für das neue Elterngeld zählen wieder die 12 Monate vor Geburt Kind 2. Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert, allerdings nur bis Kind 1 14 Monate alt war. Alle anderen Monate zählen mit 0€ wenn kein Einkommen in dieser Zeit erzielt wurde


Felica

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Nein nicht das gleiche EG. Beim EG gelten bei Arbeitnehmern immer die 12 Monate vor Geburt. Ob Elternzeit, Beschäftigungsverbot oder sonst was ändert daran nichts. Nur Selbstständigkeit würde daran was ändern. Allerdings führt bei dir das EG dazu das 14 Monate ausgeklammert werden. Für diese Zeit wird auf Zeiten von vor dem ersten Kind zurück gegriffen. Das greift bei euch aber nicht mehr. Kind ist ja schon älter. Also wird bei dir das mit in die Berechnung fließen was du nun in der EZ Verdienst an TZ- Gehalt und gegebenenfalls das was du eben nach der EZ verdienst. Je nachdem wie schnell es klappt. Ob BV ja oder nein klärt sich dann wenn soweit. Der Umstand das es das in der Vergangenheit gab muss nicht für die nächste Schwangerschaft gelten. Theoretisch kann der AG auch sagen diesmal habe ich was für dich zu tun und dann müsstest du arbeiten. Setzt also voraus das du auch entsprechende kinderbetreuung hast um dann dem Vertrag erfüllen zu können. Mutterschutzgeld gibt es in Höhe des geltenden Vertrages. Arbeitest du nach EZ in VZ, dann VZ. Wenn TZ dann TZ-Gehalt. Sollte der neue Mutterschutz vor Ende der EZ liegen darfst du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Davor nur mit Zustimmung des AG. Achtung in den beiden Fällen mit dem EG, das solltest du dir dann auszahlen lassen.


Felica

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Arbeitest du nach den 14 Monaten EG nicht, auch nicht TZ innerhalb der EZ, dann werden diese Monate mit 0 € berechnet. Heisst die Monate von jetzt an bis Januar sind Nullrunden. Im schlechtesten Fall bleibt dir 300 € mindest-elterngeld. Also entweder jetzt in TZ arbeiten wenn schnelle schwangerschaft oder neue schwangerschaft erst nach Ende der EZ angehen.


Uschi2.0

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Vielen Dank schonmal für die Antworten :) Mal angenommen ich bekomme ein BV, auf Grund von Nachtarbeit und weitern Faktoren ist es sehr schwer in der SS in meinen Betrieb zu arbeiten. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, würde Ich in der Zeit von Beendigung der EZ von Kind 1 bis zum Mutterschutz von Kind 2 rein gar nichts bekommen, nur das Kindergeld. Kind 2 würde dann nach der EZ des ersten Kindes kommen.


Mitglied inaktiv

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Wenn du jetzt in der Elternzeit schwanger wirst, bekommst du nur das Elterngeld für Kind 1 und das Kindergeld. Solltest du jetzt in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, erhälst du den vereinbarten Lohn, wenn dein AG ein BV erteilt. Die ez abbrechen um in ein geplantes BV zu gehen, geht aber nicht.


Uschi2.0

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Das habe ich verstanden, das ich in der EZ jetzt nur das Elterngeld von Kind 1 bekomme, auch bei erneuert SS. Meine EZ endet im April 2020 da ich schon Gespräche mit meinem AG hatte sieht es mit einem Einstieg in TZ schlecht aus. Mir geht es einfach dadrum was mit zusteht nach der EZ von Kind1, wenn eine erneute SS Auftritt bevor die EZ 1 beendet ist. Was ich in den Zeitraum von SS bis Mutterschutz erhalte? Wenn man von einem BV ausgeht. Entweder verstehe ich die Antworten nicht richtig oder ich drücke mich blöd aus sorry :D


Mitglied inaktiv

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Nach der Elternzeit von Kind 1 musst du ja wieder arbeiten. Und dann erhälst du Natürlich den Lohn. Auch wenn dein AG ein BV ausspricht.


Felica

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Was du nach der EZ bekommst bis zum erneuten Mutterschutz hängt davon ab wie du dann arbeiten kannst. Arbeitest du nach der EZ in VZ, dann VZ-Gehalt. Ist nach der EZ nur TZ möglich, dann auch nur TZ-Gehalt. In dem Falle würde ich dir aber raten die EZ zu verlängern und innerhalb dieser in TZ zu arbeiten. Denn dann kannst du den VZ-Vertrag weiter ruhen lassen, die TZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst volles mutterschutzgeld. Arbeitest du dagegen außerhalb der EZ in TZ, verlierst du den VZ-Anspruch. Das ganze komplett außerhalb der Frage ob BV ja oder nein. Den das spielt dafür keine Rolle. Du musst erst einmal davon ausgehen das du keines bekommst und dann entsprechend arbeiten kannst.


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