Was steht mir zu wenn ich innerhalb der 2jährigen Elternzeit wieder schwanger we

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was steht mir zu wenn ich innerhalb der 2jährigen Elternzeit wieder schwanger we

Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober 2017 habe ich mein erstes Kind bekommen, im Moment befinde ich mich in Elternzeit bis Oktober 2019 (Elterngeld Plus). Ich bin nun mit dem Gedanken Geschwisterchen beschäftigt. Für mich stellt sich nun aber die Frage wie geht es dann weiter. Für mich gibt es drei Möglichkeiten. 1. wir versuchen schnell wieder schwanger zu werden und ich würde noch in der jetzigen Elternzeit theoretisch wieder in Mutterschutz gehen ( ich stehe ja noch im Arbeitsverhältnis mit meinen Arbeitgeber) 2. ich werde demnächst wieder schwanger und bekomme das zweite Kind nach der jetzigen Elternzeit ohne danach viel gearbeitet zu haben. 3. ich gehe nach diesen jetzigen 2 Jahren Elternzeit erstmal wieder auf 450€ arbeiten. Mit was kann ich dann überhaupt rechnen, bekomme ich überhaupt irgendwelche Leistungen wenn ich nicht zwischen Kind 1 und 2 wieder arbeite? Für mich ist es einfach wichtig dies einmal zu wissen, ein zweites Kind muss man sich schließlich auch leisten können. Ich hoffe sie können mir ein wenig helfen, uns die Entscheidung zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen

von Kimdaxi am 28.05.2018, 13:44



Antwort auf: Was steht mir zu wenn ich innerhalb der 2jährigen Elternzeit wieder schwanger we

Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt. Was Sie da verdient haben, wird herangezigen - ausgeklammert wird bei Ihnen nur die Zeit vom Mutterschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2018



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