Nadine Yvonne
Guten Tag Fr. Bader Auf der einen Seite bin ich Grade total happy und auf der anderen Seite total nervös. Da ich gerade nicht weiß wie es finanziell für mich steht. Ich habe Ende Februar 2012 meine Tochter bekommen und bin anschließend zwei Jahre in Elternzeit gegangen. Die nun am 13.2.2014 endet. Jetzt habe ich gerade festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Noch ganz am Anfang! Es weiß noch keiner. Mein Arbeitgeber möchte mich nur Volltags wieder einstellen. Dies würde ich aber mit meiner Tochter so nicht hinbekommen. Was steht mir finanziell zu? Können sie mir da weiter helfen? Lg
Hallo, 1. Sie können die EZ verlängern u dann direkt in den neuen Mutterschutz (mit MG) gehen. 2. Sie können zwischen den beiden EZ arbeiten gehen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Prüfe ob Du einen Anspruch auf Teilzeit hast, das darf der AG nur unter bestimmten Vorraussetzungen ablehnen. Ansonsten musst Du Kündigen ( keine Sperre wenn es wegen der Betreuung nicht geht und Du das nachweisen kannst ) und kannst Dich arbeitslos melden. Je nachdem wieviele Stunden Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ( Nachweis Kinderbetreuung ) bekommst Du anteilig dann ALG1. Elterngeld wird dann aber der Mindestsatz sein, da Du kein Einkommen hattest. Für den Rest ab Geburt ist der Vater zuständig.
Mitglied inaktiv
Warum muß sie kündigen? Sie hat Elternzeit für 2 Jahre gemeldet, theoretisch wäre es also möglich die Elternzeit zu verlängern - eben idealerweise bis 1 Tag bis neuen Mutterschutzes. OK, Elterngeld wird auf Mindestsatz plus Geschwisterbonus herauslaufen, Mutterschafstgeld wie beim 1ten Kind. IMO die weitaus bessere Variante als gleich zu kündigen.
Sternenschnuppe
3. Jahr vergessen. Schließe mich an und sage sorry
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