Frage:
Liebe Frau Bader,
Ich habe vor der Elternzeit Volllzeit gearbeitet, jetzt Teilzeit (50%). Bei uns werden Urlaubstage in Teilzeitanstellung so gehandhabt, dass der der volle Urlaubsanspruch bestehen bleibt (30 Tage / Jahr), und man für jeden Teilzeit-Arbeitstag von 4 Stunden einen ganzen Tag Urlaub nimmt.
Von vor der Elternzeit sind noch ca. 10 Tage Urlaub übrig.
Jetzt wurde der Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit 1:1 übernommen. d,h. ich habe mir die Urlaubstage mit 8 Stunden erarbeitet, kriege jetzt aber einen 4-Stunden-Urlaubstag dafür zurück. Ist das so richtig?
Danke im Voraus,
Truddel
von Truddel am 29.11.2012, 09:27 Uhr

Antwort auf:
Verrechnung Urlaubstage beim Wechsel Vollzeit auf Teilzeit nach der Elternzeit
Hallo,
laut BAG-Urteil müssen Sie an diesen Tagen den VZ-Lohn bekommen
Liebe Grüsse,
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2012
Antwort auf:
Verrechnung Urlaubstage beim Wechsel Vollzeit auf Teilzeit nach der Elternzeit
danke! Gibt es da eine Urteils"nummer" oder so, worauf ich mich beziehen kann?
von Truddel am 29.11.2012

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