Liebe Frau Bader, Ich habe vor der Elternzeit Volllzeit gearbeitet, jetzt Teilzeit (50%). Bei uns werden Urlaubstage in Teilzeitanstellung so gehandhabt, dass der der volle Urlaubsanspruch bestehen bleibt (30 Tage / Jahr), und man für jeden Teilzeit-Arbeitstag von 4 Stunden einen ganzen Tag Urlaub nimmt. Von vor der Elternzeit sind noch ca. 10 Tage Urlaub übrig. Jetzt wurde der Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit 1:1 übernommen. d,h. ich habe mir die Urlaubstage mit 8 Stunden erarbeitet, kriege jetzt aber einen 4-Stunden-Urlaubstag dafür zurück. Ist das so richtig? Danke im Voraus, Truddel
von Truddel am 29.11.2012, 09:27