Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub auf Minusstunden anrechnen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub auf Minusstunden anrechnen

Ecki1905

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Hallo. Und zwar habe ich folgende Frage, ich bin seit dem 1.9 im Beschäftigungsverbot und war vorher 2 wochen krank geschrieben. Bevor ich ins bv geschickt wurde, hatte ich ca. 40 Minusstunden und noch 7 Tage Resturlaub. Heute habe ich meine Lohnzettel bekommen und habe gesehen das ich nur noch 2 Tage Resturlaub habe. Jetzt ist meine Vermutung das mein AG die Minusstunden mit dem Urlaub ausgeglichen hat. Darf er das überhaupt und wenn nicht, was kann ich jetzt tun? Mit ihm reden ist nicht gerade wirksam. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das darf er nicht. Was aber mit den Minusstunden vereinbart ist, steht im Vertrag Liebe Grüße NB


Ecki1905

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Hallo Frau Bader. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe gerade mal in meinen Vertrag geschaut, was mit den Minusstunden passiert steht allerdings nicht drin. Ist es nicht so das laut Mutterschutzgesetz die Überstunden bzw auch die Minusstunden und der Urlaub eingefroren werden bis ich nach der Elternzeit wieder anfange? Viele grüße


Sternenschnuppe

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Was ist denn schlimm daran ? So bist Du zumindest auf 0 mit den Minusstunden. Neuen Urlaub erwirbst Du ja auch im BV wieder.


Ecki1905

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Das war mein restlicher Jahresurlaub und da man ja im Mutterschutz keine Überstunden machen darf wüsste ich nicht warum er meinen Urlaub da verrechnet. Und außerdem steht mir ja der Urlaub nach der Elternzeit zu und da sollte man mir die chance zu geben aus den Minusstunden raus zu kommen


Sternenschnuppe

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Wann endet denn der Mutterschutz?


Ecki1905

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Im März nächstes Jahr nach der Geburt und dann 1 Jahr Elternzeit


Sternenschnuppe

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Im März endet der Mutterschutz ? Dann erwirbst Du bis einschließlich März nach noch weiteren Urlaub. Ich weiß nicht, ob der AG das mit den Stunden machen durfte, die Kernfrage ist aber, ob man sich deswegen streiten will. In der Regel macht man nach der Elternzeit eher Minusstunden als welche abzubauen :-) Achso, Elternzeit selbst beginnt immer ab Geburt. Weil Du es gerade so formuliertest. Nicht dass es missverständlich gemeldet wird. Am besten in der Anmeldung das Datum schreiben bis wann Du Elternzeit nimmst. Das ist dann eindeutig.


Mitglied inaktiv

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Und der Vollständigkeit weil Du von einem Jahr EZ redest, das Elterngeld bekommst Du nur für 10 Monate. 2 Monate (grob etwas) Mutterschutzgeld plus dann 10 Monate Elterngeld. Ab dem 1ten Geburtstag des Kindes bekommst Du also außer Kindergeld gar nichts mehr. ich setze mal voraus Du bist nicht alleinerziehend. Für den Fall also das Du erst 1 Jahr EZ nach dem Mutterschutz nimmst bist Du 2 Monate ohne Einkommen, plus den Zeitraum eben bis das erste Gehalt frühstens ausgezahlt wird. Nach dem Jahr hast Du vor 100% wieder Vollzeit zu arbeiten? Kinderbetreuung ist auch kein Problem? Falls nein, dann würde ich mich da mal einlesen wegen Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Man darf nämlich bis zu 30 Std innerhalb der EZ arbeiten. So bleibt Dein Vollzeitvertrag sicher und du kannst später schauen ob du wirklich dauerhaft auf Vollzeit verzichten willst.


Ecki1905

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Ich denke es gibt die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt (also wird da das Mutterschaftsgeld gezahlt= des Gehaltes) und dann erst die Elternzeit wo das Elterngeld gezahlt wird? Ich werde definitiv nicht zu meinem jetzigen AG zurück gehen


Sternenschnuppe

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Nein, Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet. Ist ja viel höher. Danach gibt es dann noch 10x Elterngeld. Wenn Du nicht mehr zurück willst, dann nehme die drei Jahre voll und kündige wenn Du was neues hast. Alles andere kann erhebliche Nachteile haben.


Strudelteigteilchen

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Aber wann willst Du die Minusstunden denn reinarbeiten, wenn Du eh nicht mehr zurück willst?


Mitglied inaktiv

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Du hast seit 5 Wochen nichts gearbeitet und wirst weiter nichts arbeiten bei voller Lohnfortzahlung und beklagst dich, dass für deine 40 Minusstunden entsprechend Urlaub abgebucht wurde. Ich finde das nicht verhältnismäßig deinerseits. Was willst du denn noch mehr als frei haben für den Rest der Schwangerschaft und bis zwei Monate nach der Geburt? Und was bitte, soll der Arbeitgeber mit dem Zeitminus machen? Hast du eine bessere Idee? Vielleicht eine Lohnkürzung um die nicht geleisteten 40 Stunden?


chrissicat

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Mit deinem Urlaub darf der Arbeitgeber die Minusstunden eigentlich nicht verrechnen, mit deinem Gehalt allerdings schon. Finanziell gesehen wäre - unabhängig vom Recht - die Variante "Verrechnung mit dem Urlaub" für dich jedoch günstiger...


Mitglied inaktiv

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Und da sie ja nicht vor hat dort wieder zu arbeiten, könnte der AG das gar nicht mit dem Gehalt verrechnen. Spätestens dann müsste eh wegen dem Urlaub geschaut werden. Und dann auch mit dem verrechnet werden. Also riesen Wind um gar nichts...


Mitglied inaktiv

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Es bleibt nur eine Erklärung übrig: sie möchte die Minusstunden geschenkt haben.


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