FamilieKempten
Hallo Frau Bader, meine Frau arbeitet bei der Stadt im Bereich Schulsozialarbeit mit 19,5 Wochenstunden. Da die Ferien durch Überstundenaufbau im Vorfeld ausgeglichen werden sind es während der Schulzeit ca. 23,75 Wochenstunden aufgeteilt an 4 Wochentagen à ca. 6 Stunden. Wir haben 2 schulpflichtige Kinder und meine Frau ist wieder schwanger. Aufgrund ihrer Tätigkeit wurde nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein vorläufiges Arbeitsverbot ausgesprochen. Nach den medizinischen Tests wurde Sie nach wenigen Wochen innerhalb der städtischen Sozialangebote in ein anderes Tätigkeitsfeld "versetzt". Trotzdem kann meine Frau nur die bisherigen Arbeitszeiten wahrnehmen, da zuhause 2 Kinder betreut werden müssen und ich als Selbstständiger ohnehin deutlich mehr arbeite als Vollzeit. Aufgrund starker Schwangerschaftsübelkeit war meine Frau zudem während der Schwangerschaft oft krank. Für die Fehltage aufgrund von Krankheit und vorl. Arbeitsverbot wird allerdings nur eine Stundenzahl gutgeschrieben die der Regelarbeitszeit pro Tag entspricht. Nun gibt es für die gerade begonnenen Sommerferien nicht mehr genug Überstunden/Urlaubstage. Als Ausgleich in den Ferien oder mehr zu arbeiten ist aufgrund der Schwangerschaft und Kinderbetreuung nicht möglich. Dem Arbeitgeber wurde die Situation mitgeteilt. Was kann dieser nun "anordnen" bzw. wie wird eine solche Situation gelöst? Kann der Lohn gekürzt oder die Stundenzahl herabgesetzt werden? Welche Folgen hätte dies ggf.? Auch in Bezug auf das Elterngeld? herzlichen Dank für eine Einschätzung! beste Grüße aus dem Allgäu
Hallo, schauen Sie bitte mal nach, was im Arbeitsvertrag Tarifvertrag oder ähnlichem steht. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass keine Überstunden aufzuschreiben sind, da sie ja keine Überstunden gearbeitet hat. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Beim vorläufigen Beschäftigungsverbot fällt kein Stundenminus an. Da müßte das gutgeschrieben werden, was sie gearbeitet hätte, wenn sie nicht ausgefallen wäre. Wie ist das bei Krankheit denn sonst geregelt? Die Regelung im Krankheitsfall muss ja unabhängig von Schwangerschaften auch Sinn machen. Auch bei Kolleginnen mit der gleichen Tätigkeit. Meines Erachtens müssen keine Stunden nachgearbeitet werden, die aufgrund von Beschäftigungsverboten nicht erbracht werden konnten.
FamilieKempten
danke für die Antwort. Laut Arbeitgeber fällt eben doch ein Stundenminus an, da für einen Fehltag, egal aus welchem Grund, keine Überstunden gutgeschrieben werden können, die sie normalerweise gemacht hätte um für die Ferien vorzubauen. Deshalb musste meine Frau auch in der Vergangenheit die nicht möglichen Überstunden nacharbeiten, wenn Sie krank war. der Vorschlag des Personalamts die notwendigen Stunden in den Schulferien abzuarbeiten ist inakzeptabel, da wir keine Kinderbetreuung haben.
KielSprotte
Ob das mit den Minusstunden so sein kann? Aber Kinderbetreuung ist euer Problem, nicht Sache des Arbeitgebers.
Felica
Sie muss doch in den Ferien auch keinen Urlaub nehmen, da läuft das doch normal weiter bis zum Mutterschutz. Ausser natürlich sie würde wegfahren u d könnte nicht arbeiten wenn der AG wieder Erwartubg sie in der Ferien heranruft.
Mitglied inaktiv
Ich bleibe bei meiner vorigen Einschätzung: bei Beschäftigungsverboten fallen keine Minusstunden an, da muss nichts nach gearbeitet werden. Bei Krankheit dagegen ist sie m.E. den Kolleginnen, die aus anderen Gründen als Schwangerschaft krank werden, gleich gestellt. Fehlende Kinderbetreuung ist in dem Fall ein Problem, was ihr selber lösen müßt. (Es gibt Ferienkinderprogramme, es gibt evtl Großeltern....) Aber so viele Tage können es doch gar nicht sein, dass man deswegen ein Faß aufmachen muss. Und bedenke, dass deine Frau Urlaubsansprüche für jeden Monat erwirbt, den sie nicht voll in Elternzeit ist, also bis ungefähr 2 Monate nach Geburt. Das sind für die Zeit der Mutterschutzfrist nochmal rund 1 1/2 Wochen Urlaub. Vielleicht kann sie die Minusstunden, die durch Krankheit entstanden sind, damit ausgleichen.
FamilieKempten
Kinderbetreuung ist NICHT unser Problem, da sich meine Frau gerade deshalb auf eine Stelle als Schulsozialarbeiterin beworben hat damit es mit den Betreuungs- bzw. Schul & Ferienzeiten übereinstimmt. und natürlich muss es eine Regelung für die Ferien geben, denn da kann man keine Schulsozialarbeit machen. Niemand da. ;-) dass sie ersatzweise wo anders eingesetzt wird war unter der Voraussetzung gleicher Arbeitszeiten. Jetzt steht immer noch das beschriebene Problem im Raum, das hier wohl etwas anders liegt aufgrund der Ferienregelung.Sonst würde man meine Frau nicht in den Sommerferien einbestellen wollen... ich habe das hier gefunden, demnach sollte es keine Nachteile geben durch die schwangerschaftsbedingten Fehlzeiten: https://www.vbe.berlin/fileadmin/user_upload/www_vbe_berlin/pdf/schule/sekretariat_arbeitszeit-im-schulbereich_anlage-tvl.pdf ich hoffe das oder etwas vergleichbares kommt auch bei meiner Frau zur Anwendung.
Strudelteigteilchen
Es geht um fehlende Plusstunden - und das ist der entscheidende Unterschied! Die AP-Frau konnte während der Krankschreibung und dem BV keine Plusstunden erarbeiten, die fehlen ihr jetzt in den Ferien. Bei uns ist es so, dass bei Fehlzeiten niemals Plusstunden erarbeitet werden können. Sonst könnte ich ja auch ankommen und sagen: "Ich war gestern krank - aber wenn ich gesund gewesen wäre, dann hätte ich drei Überstunden gemacht!" Insofern wäre es schon wichtig, inwieweit diese spezielle Regelung im AV festgeschrieben ist. Wenn ich meine Arbeitszeit nicht auf fünf sondern nur auf vier Tage verteilen will - also quasi jeden Tag Überstunden mache, um die freitags abzubummeln - muß ich das jedenfalls schriftlich mit meinem Chef und der PA als Zusatz zum AV festlegen.
FamilieKempten
@ Strudelteigteilchen: Danke, Du hast wenigstens das bzw. die Probleme erfasst. Ich werde mal schauen ob ich einen AV finde bzw. den Tarifvertrag. LG
Mitglied inaktiv
dass sie ersatzweise wo anders eingesetzt wird war unter der Voraussetzung gleicher Arbeitszeiten. Wenn das so vereinbart worden ist, dann ist das Problem doch gelöst. Dann beruft ihr euch auf diese (hoffentlich schriftliche) Vereinbarung.
FamilieKempten
nein das mit den Arbeitszeiten wurde nur mündlich besprochen. Trotzdem ist mein Standpunkt, dass sie gar nichts zusätzlich ableisten muss, da sowohl krankheitsbedingte Fehltage als auch vorl. Beschäftigungsverbot auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist. ich sehe es nicht als unser Problem an, dass meine Frau es rechnerisch nicht schaffen kann die unvermeidbar kommenden Minusstunden aufzuholen.
Mitglied inaktiv
"Die Fehlzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und der Mutterschutzfristen gelten als Beschäftigungszeiten." Mit anderen Worten: was man gearbeitet hätte, wäre man nicht schwanger geworden, das ist m.E. die anzurechnende Arbeitszeit. Von schwangerschaftsbedingter Krankheit ist da nicht die Rede. Schwangerschaftsbedingte Krankheit zählt als Fehlzeit wie bei nicht schwangeren Kolleginnen auch. Dieselbe Regelung. https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf Leitfaden Mutterschutz vom Bundesministerium. Dort gibt es auch die Möglichkeit Fragen zu stellen: Servicetelefon: 030 20179130 Montag–Donnerstag: 9–18 Uhr Fax: 030 18555-4400E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
drosera
@uriah: du hast es jetzt zwar 3x geschrieben, aber das Problem hat erst einmal nichts mit dem Beschäftigungsverbot zu tun, sondern mit der AU. Und dafür gibt es erst einmal keine gesetzliche Regelung zum Nichtaufbau von Plusstunden. Das BV setzt doch nur einen drauf, weil im Gegensatz zur vorherigen Tätigkeit jetzt Ersatztärigkeiten in den Schulferien vorhanden sind. Was der AP braucht, ist die schriftliche Vereinbarung, dass die Regelarbeitszeit in den Schulferien 0h pro Woche beträgt und in den anderen Wochen eben 23.75h.
luvi
Hallo, Ich kenne es in meinem Arbeitsbereich auch so, dass es wie bei deiner Frau gehandhabt wird. Ich finde das auch ungerecht, v.a. Wenn man über einen längeren Zeitraum ausfällt. Allerdings kann deine Frau, wenn sie in den Ferien krank ist, Stunden notieren (Woche 19.5 Stunden). Kann sie denn nicht Büroarbeitszeit machen in den Ferien? Während dem BV dürften keine Minusstunden anfallen. LG luvi
mellomania
warum deine frau so arbeitet ist euer privates problem. ich arbeite auch nur 30h da ich die kinder nicht anders betreut bekomm. das ist aber dann mein wunsch und nicht aufgabe des AG, das zu regeln, wenn z.b. schließtage im kindergarten sind oder so. die betreuung obliegt immer dem AN. und dass die andere stelle nur mündlich vereinbarte Arbeitszeiten hat ist blöd..ihr könnt euch auf nichts berufen... aber die nicht möglichen plusstunden sind nicht fiktiv berechenbar. wenn sie z.b. krank gewsen wäre oder ein kind, wäre sie auch nciht da. da erhält man auch nur den vertraglich vereinbarten tagessatz an stunden. nicht zusätzlich fiktive eventuell erarbeitete überstunden..
Felica
Das was deine Frau hat ist ein stundenkonto. Sie arbeitet vor um die minuszeit im der beschäftigungsarmen Zeit auszugleichen. Das muss aber vertraglich wo geregelt sein. Evtl suchst du mal nach stundenkonto.
mellomania
ich hatte das auch viele jahre aber im vertrag stand davon nie was. da stand die insgesamte wochenarbeitszeit. wir haben von mo bis do jeweils eine stunde mehr gearbietet und den laden freitags dann dementsprechend früher zugemacht. als tagessatz waren 7.5 h in der zeiterfassungsliste als basis drin..aber im vertrag stand da nie was davon...muss das drinstehen? danke für deine info
Mitglied inaktiv
Wenn du die Postings des TE richtig liest: " Für die Fehltage aufgrund von Krankheit und vorl. Arbeitsverbot wird allerdings nur eine Stundenzahl gutgeschrieben die der Regelarbeitszeit pro Tag entspricht." Es hat also sehr wohl etwas mit dem vorläufigen BV zu tun, genauso wie mit den Fehlzeiten aufgrund der AU. Und beides ist rechtlich unterschiedlich geregelt. Das habe ich erklärt. Was mit Fehlzeiten im BV ist, steht im MuSchG. Fehlzeiten infolge AU regelt das MuSchG nicht. Da sind Schwangere m.E. gleichgestellt mit anderen kranken Mitarbeiterinnen. Und dafür muss es bereits im Arbeitsvertrag etc. eine Regelung geben!
cube
Deine Frau macht keine Minusstunden - sie kann aber keine Überstunden aufbauen. Allerdings ist mir gerade nicht geläufig, dass es Verträge gibt, in denen Überstunden gemacht werden MÜSSEN, damit dann zu anderen Zeiten gar nicht gearbeitet werden muss. Es sei denn, diese spezielle Stundenverteilung ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich so geregelt und deine Frau hat sich damit einverstanden erklärt. Dann wiederum hätte sie Minusstunden, die sie nun eben ausgleichen muss. Auch da müsste dann aber vertraglich geregelt sein, dass wenn im Zeitraum x nicht genug Stunden angesammelt werden, diese eben in Zeitraum y nachgeholt werden müssen/können. Dann wiederum wäre die Ferienbetreuung doch euer Problem, weil diese Zeit nicht als "Betriebsferien" oder so von der Arbeitszeit ausgeschlossen werden. Ebenfalls einbestellen kann man sie auch generell, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, dass die Ferienzeit "frei" ist. Schaut doch erst noch mal genau den Vertrag an, was da zu Arbeitszeiten, Stunden pro Woche, Ferien etc geregelt ist.
Mitglied inaktiv
Andere Familien müssen auch zusehen wie sie alle Ferien und schulfreie Tage abdecken. Sehe da jetzt nicht das große Problem. Und die AG sind nunmal angehalten bei BV die Schwangeren umzusetzen in andere mutterschutztaugliche Bereiche. Für Geld muss man halt arbeiten.
Nelie1113
Ich empfinde hier viele Antworten schon wieder mehr als grenzwertig. "Andere müssen sich auch um Ferienbetreuung selbst kümmern, Kinderbetreuung ist immer Privatsache, etc." das zeigt mal wieder deutlich, dass hier nicht über den eigenen Tellerrand geschaut werden kann. Es gibt nun Mal einige Berufe, die nicht mit einer Büroarbeitszeit von 9.00 bis 16.00 Uhr sind. Da redet sich immer jeder einfach, muss abgedeckt werden etc., klar da hab ich ja auch Arbeitszeiten, die genau in Betreuungszeiten von Kindergarten, Hort, Ferienbetreuung etc. fallen. Bei uns wäre das gar nicht der Fall, bei Dreischichtsystem mit total unregelmäßigen Schichten. Da schauen die Dienstpläne dann auch oft so aus: 3x Spät, 5x Früh 2 x frei (was jetzt nicht heisst, dass dies am Wochenende ist) 4x Nacht, 3 x Frei, 6x Frueh, 1x Spät,1xFrueh, 2 x Spät usw. usf. Da kann niemand für eine Kinderbetreuung sorgen, weil sich darauf keine Tagesmutter oder oder Babysitter etc. so flexibel einrichten kann und das jeden Monat aufs Neue und teilweise erst mit einer Vorankündigung von 4 Tagen vor Monatsende. Also haben auch wir unsere Schichten aufeinander abgestimmt, dass wir selber unsere Kinderbetreuung hinbekommen. Sollten jedoch bei einem plötzlichen die Arbeitszeiten geändert werden, würde das nicht mehr funktionieren und es gäbe auch keine andere Möglichkeit der Betreuung, zumindest nicht so, dass es sich dann überhaupt noch lohnen würde arbeiten zu gehen. Meine Schwiegereltern wohnen 800 km weit weg und sind noch berufstätig, meine Eltern sind über 80 und können nicht mehr auf drei kleine Kinder aufpassen. Daher haben wir unsere Arbeitszeiten so gelegt, dass einer nur Nachtdienst macht und einer entsprechnend die anderen Tagschichten. Das ist unsere Kinderbetreuung. Wenn nun Eure Arbeitgeber plötzlich fordern würde, ihr sollt und zwar alle beide nur noch nachts arbeiten, wäre eure Betreuung dann auch gesichert? Faendet ihr das dann immer noch Privatsache? Und im Übrigen kenne ich durchaus solche Verträge, wo die Stellen bereits so ausgeschrieben sind, dass Überstunden von vorne herein vorgeschrieben sind, um Ferienzeiten damit abzudecken, wie z. B. Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderungen etc. Grüße Nelie
mellomania
dann steht das aber FIX in einem VERTRAG drin. und man handelt da nix mündlich aus. wenn es so ist dass vorgearbeitet werden muss. und ja, betreuung der kinder ist privatsache. das hat mit gehässig nix zu tun, es ist faktisch nun mal so. ich kann nur so arbeiten, wenn die betreuung dann passt. und der AG kann rücksicht nehmen, muss es aber nicht.
Nelie1113
@mellomania Hast Du in Deinem Vertrag tatsächlich eine gesicherte Arbeitszeit von bis stehen? Ich glaube das haben nicht so viele. Die Betreuung ist ja gesichert, für die Arbeitszeit, die man auch vereinbart hat. In den Verträgen steht doch meist nur eine soundsoviel Tage Woche mit soundsoviel Stunden. Zu dieser Zeit sucht man sich seine Betreuung. Wenn der Arbeitgeber diese Zeiten jedoch komplett umschmeisst, wie z.B. sagt, Du arbeitest jetzt täglich von 22.00 bis 6.00 Uhr, statt wie bisher von 8.00 bis 16.00 Uhr, dann denke ich, hat niemand mehr eine Betreuung ausser dem Vater. Wenn der jetzt bereits Nachtdienst hat, was dann? Man nimmt doch eine Stelle immer so an, dass man eine Betreuung hat. Wieso sollte dies dann komplett über den Haufen geworfen werden können wegen Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot usw.? Es heisst doch immer, man darf nicht schlechter gestellt werden. Leider ist es auch immer noch so, dass viele Arbeitgeber sich nicht auf solche Verträge einlassen, in denen dies so geschrieben steht. Es wird in meinem Bereich zwar händeringend gesucht, solltest Du aber etwas bestimmtes brauchen, dann bekommst Du dies trotzdem nicht. Du kannst dann natürlich jedesmal wieder wechseln, nur eben schwanger besteht diese Möglichkeit eher nicht. Dafür ist aber das Gesetz so gemacht, dass Dir keine Nachteile entstehen dürfen. Und ich sehe es als gewaltigen Nachteil, dass Du auf einmal keine Kinderbetreuung mehr hast, nur aufgrund einer Schwangerschaft.
Strudelteigteilchen
Zitat: "Die Betreuung ist ja gesichert, für die Arbeitszeit, die man auch vereinbart hat. In den Verträgen steht doch meist nur eine soundsoviel Tage Woche mit soundsoviel Stunden." Genau: Vereinbart ist das, was im Arbeitsvertrag steht. Welche Arbeitszeit ist denn vereinbart? Doch die, die im Vertrag steht? Schließlich ist der Arbeitsvertrag das, was die Vereinbarungen zwischen dem AG und dem AN zusammenfasst. Mein Freund ist gerade voll in die "das war aber anders besprochen"-Falle getappt: Beim Einstellungsgespräch hieß es, er müsse nur "hin und wieder, wenn Not am Mann ist" die Nachtschicht übernehmen, jetzt arbeitet er routinemäßig mindestens eine Woche pro Monat nachts. Nein, so war das nicht ausgemacht, aber im AV wird auf die Betriebsvereinbarung verwiesen, und in der steht eben, daß der Betrieb mit drei Schichten fährt - Pech gehabt. Er denkt über eine Kündigung nach und wird das nächste mal definitiv darauf bestehen, daß das mit den Nachtschichten auch irgendwo SCHRIFTLICH vereinbart ist. In unserer Betriebsvereinbarung steht auch ganz explizit drin, wer von wann bis wann arbeitet. Andere - individuelle - Vereinbarungen werden schriftlich getroffen. IMMER!!!
cube
Genau - was im Vertrag steht hat man selbst unterschrieben und dem zugestimmt. Wenn da steht "tägl. Arbeitszeit von 6-20 Uhr", dann ist es meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass ich innerhalb dieser Zeit zur Arbeit erscheinen kann. Egal, ob ich Kinder habe oder sonstige Dinge, die innerhalb dieser Zeit sonst noch erledigt werden müssen - der AG hat klipp und klar kommuniziert, innerhalb welcher ich zur Arbeit verpflichtet bin. Er ist nicht verpflichtet, es dir dann Recht zu machen - es ist deine Pflicht, einen von dir unterschriebenen Vertrag auch vollumpfänglich erfüllen zu können. Oder fändest du es ok, wenn der AG umgekehrt beschließt, dass er zukünftig bereits um 15 die Hütte schließt wegen privater Termine, ihr deswegen leider nicht mehr auf eure Stunden kommt und entsprechend weniger Gehalt? Und es stimmt nicht, dass es nur solche Verträge gibt oder hauptsächlich. Hauptsächlich steht in den Verträgen sehr genau drin, wie die 8 Std. Arbeitszeit verteilt sind - zB Arbeitsbeginn 8 Uhr, oder "täglich von 8-17 Uhr".
Nelie1113
Leider ist es in meinem Bereich tatsächlich so, dass die meisten Arbeitgeber sich weigern derartiges in Verträge aufzunehmen. Dagegen bin ich auch machtlos. Sollte mein Arbeitgeber von mir andere Zeiten verlangen werde ich kündigen und fange woanders an. Wenn es sein muss, dann von heute auf morgen, das ist kein Problem. Dann kann sich der Arbeitgeber überlegen, ob er sich das leisten kann oder doch meine Zeiten beibehält. In der Schwangerschaft ist dies jedoch nicht so einfach und hier sollte doch, wie ich geschrieben habe gelten, dass man nicht benachteiligt werden darf. Wenn man immer so gearbeitet hat stellt es doch eine Benachteiligung dar, wenn auf einmal anders gearbeitet werden soll und dadurch keine Betreuung mehr möglich ist. Ich kann mich auch irgendwie erinnern, dass der Arbeitgeber durchaus auf die privaten Belange seiner Mitarbeiter Rücksicht nehmen soll, insoweit dies möglich ist. Dies gilt z.B. auch, wenn bei Schichtdienst jemand wöchentlich immer Dienstag abends einen Englischkurs oder etwa eine Therapiestunde etc. besucht, hier sollte es ermöglicht werden. Warum dann nicht auch die Kinderbetreuung wie vereinbart. So ganz ist Beruf und Privatleben nicht zu trennen und vor allem nicht immer nur einseitig. Es ist schön, dass ihr solche Verträge bekommt,das hätte ich auch gern, wird nur wie gesagt selten gemacht.
Strudelteigteilchen
Zitat: "Ich kann mich auch irgendwie erinnern, dass der Arbeitgeber durchaus auf die privaten Belange seiner Mitarbeiter Rücksicht nehmen soll, insoweit dies möglich ist." Ja, das ist schon so. Aber Du hast das ja selber schon sehr schwammig formuliert. Eine Benachteiligung von Schwangeren ist es auch nicht, denn die Tatsache, daß für eine Schwangere ein Jobwechsel nicht mehr so einfach ist, kann der AG nicht abstellen. Hart ausgedrückt: Es gibt kein Recht auf die Möglichkeit, den AG zu erpressen. Ich würde mal davon ausgehen, daß die weitaus wenigsten AG sowas aus reiner Bosheit tun. Sie setzen ihre Prioritäten halt anders als ihre Angestellten, und das ist ja auch völlig richtig so. Wenn Dein AG Dich in die Nachtschicht versetzen will, dann macht er das wahrscheinlich nicht, um Dich zu ärgern, sondern weil er in der Nachtschicht jemanden braucht. Es wird also irgendwen treffen müssen. Wenn Du mit Kündigung drohst, rudert er möglicherweise zurück - aber dann wird er sich ja nicht hinsetzen und mit der Situation leben, sondern eine andere Kollegin fragen. Und derjenige, der den Job am dringendsten braucht, hat dann die Arschkarte. So ist das Leben.... Was ich nicht so ganz verstehe: Du gehst fest davon aus, daß Dein AG sich im Falle eines Falles erpressen lassen würde und klein beigibt, wenn Du mit Kündigung drohst. Warum sollte er dann bei der Einstellung weniger erpressbar sein? Wenn er wirklich verzweifelt jemanden sucht und er eh vorhat, Dich ausschließlich in der Tagschicht einzusetzen - warum sollte er das dann nicht auch schriftlich zusichern? Ich glaube ja eher, daß viele Arbeitssuchende sich einfach nicht trauen, eine solche Zusicherung einzufordern - aber das kann ja nicht das Problem des AG sein. Der wäre ja blöd, wenn er das jedem Mitarbeiter aufdrängt.
KielSprotte
Ich denke, die Überschrift ist falsch formuliert. So wie ich die Angaben verstehe, gibt es einen Vertrag über xy Wochenstunden und (vermutlich) 6 Wochen Urlaub im Jahr. Außerdem gibt es die Möglichkeit Stunden vorzuarbeiten (Stunden- oder Gleitzeitkonto) und diese Plusstunden dann zusätzlich in den Schulferien abzubummeln. Will und/oder kann ein MA keine Plusstunden leisten, muss er eben in den Ferien arbeiten (abgesehen von den oben angenommenen 6 Wochen Jahresurlaub). Eine Ungleichberechtigung wegen der Schwangerschaft sehe ich nicht, da geschrieben wird, dass jeder MA bei Krankheit / Urlaub etc. nur die Vertragsstunden gutgeschrieben bekommt. Von daher sind durch das BV keine Minusstunden entstanden, sondern es konnten keine Plusstunden aufgebaut werden, die jetzt abgebummelt werden könnten. Somit offenbar das Angebot über eine Ersatztätigkeit in den Ferien. Und wie schon gesagt, ist die Kinderbetreuung nicht Sache des AG. Unbezahlter Urlaub wäre vielleicht eine Möglichkeit?!
cube
Ja, und dennoch unterschreibst du einen solchen Vertrag. DU sagst damit dem AG, das dir alles so passt - gehst aber gleichzeitig hin und gibst IHM dann die Schuld, wenn DU den von DIR unterschriebenen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst? Nein, sorry - das ist nicht die Schuld das AG´s und ein MA, der mir mit solcher Drohung und Argumentation kommen würde, an dem hätte ich auch kein Interesse. Als AG bin ich nämlich nicht nur dir persönlich verpflichtet - ich bin allen MA´s gegenüber verpflichtet, nichts zu tun, was dem Betrieb schadet und somit Arbeitsplätze gefährdet. Das vergessen aber ganz viele Angestellte gerne. Die sehen nur sich persönlich und nehmen auch alles persönlich. Schuld ist aber immer der AG. Ein Arbeitnehmer hat genau wie ein Arbeitgeber nicht nur Rechte - er hat auch Pflichten.
Nelie1113
@Cube: Warum meinst Du mich so angreifen zu müssen? Die Situation ist sehr einfach. Ein Arbeitgeber stellt mich ein und ich sage ihm die Bedingungen, wie ich arbeiten kann. Er sagt ja, das machen wir, geht alles. Im Vertrag wird das jedoch lieber nicht festgehalten, jedesmal mit der Aussage trauen Sie mir etwa nicht? Das machen wir auf alle Fälle so, es ist nur nicht möglich den Standardvertrag zu ändern, aber Sie haben mein Wort etc. Es ist beinahe überall so, also habe ich nicht viel Wahl, als auf das einzugehen. Dann kann ich Glück oder Pech haben. Ich hatte auch schon Pech und der Arbeitgeber wusste nach ein paar Wochen nichts mehr von diesem Vereinbarungen. Ich habe aber nunmal 3 kleine Kinder und keine weitere Betreuung als den Kindergarten, die Schule und meinen Mann. Was hat das hier also mit Erpressung zu tun, wenn ich dann sage ich muss kündigen? Oder würdest Du in diesem Fall Deine Kinder alleine lassen und hoffen, dass nichts passiert? Ich habe hier doch genauso eine Verpflichtung, die noch wesentlich höher wiegt. Ich habe nur geschrieben, dass ich sofort wieder eine andere Stelle habe, nicht dass der Arbeitgeber zurückrudern muss. Er hat die Wahl, ich nicht. Wieso gehst Du hier von forderndem Angestellten aus? Wir reden hier von ständig wechselnden Schichten a 24 h an sieben Tagen die Woche, das ganze Jahr lang und jeden Monat anders. Für sowas bekommst Du keine Kinderbetreuung, oder vielleicht doch, aber dann müssten wir dafür wahrscheinlich unsere beiden Gehälter hergeben und könnten uns nichts mehr zu essen kaufen. Macht also wenig Sinn. Sind hier alle so gut versorgt mit Leuten, die dauernd ihre Kinder betreuen können? Ich nicht und das hat nichts mit fehlendem Netzwerk zu tun. Das hab ich für den Notfall, aber eben dafür und nicht als Dauerzustand. Du redest von Geben und Nehmen, wie kommst Du darauf, dass ich nicht gebe? Ich springe ein, wenn möglich, fange früher an wenn möglich, musste bei drei kleinen Kindern noch keinen Tag Kindkrank nehmen, weil mein Mann und ich uns eben gegenseitig abdecken. Wieso sind hier alle immer so einseitig Richtung Arbeitgeber eingestellt? Ich brauche keine bestimmte Arbeitszeit um Dauerparty zu machen, sondern um meine Kinder zu betreuen, die noch nicht alt genug sind um alleine zu bleiben. In zehn Jahren wird dies wieder anders sein, dann bin ich auch wieder flexibler und kann anderen den Rücken frei halten, so wie ich es jahrelang vor den Kindern konnte. Ich finde das hier ganz schön traurig. Und bei dem Fragesteller gehe ich nun Mal auch davon aus, dass er und seine Frau keine andere Betreuung in den Ferien haben. Minusstunden kann sie nicht aufarbeiten, da sie scheinbar arbeitet, wenn die Kinder betreut sind und sonst selbst betreut. Sie wurde zu diesen Bedingungen eingestellt, wieso sollte soetwas einseitig geändert werden?
cube
Nelie, es gibt einen Vertrag, den du unterschrieben hast. Was ihr mündlich vereinbart ist nett - aber solange nicht schriftlich im Vertrag festgehalten eine Regelung, die vom Vertrag getoppt wird. Sprich: Eine temporäre Absprache, die jederzeit auch wieder aufgehoben werden kann. Und das ist doch wohl jedem AN klar, dass der Vertrag vor irgendwelchen mündlichen Absprachen geht. Und dann finde ich es als Chef eher frech zu sagen "dann kündige ich halt von heute auf morgen" - das heißt nämlich, du kündigst und gleichzeitig eine AU einreichst. denn die Kündigungsfrist gilt natürlich auch in diesem Fall für dich. Ziemlich unfair dem AG und deinen Kollegen gegenüber. Und ein MA, der mir genau damit droht, ist für mich eben nicht tragbar. Das ist kein Angriff, sondern eine schlichte Darstellung dessen, was deine Vorgehensweise bewirkt. Es ist nun mal so: in letzter Konsequenz ist es dein Problem, wie du deine Kinder betreust. Als AG kann ich dir entgegenkommen - aber eigentlich muss ich es nicht. Deine Kinder - deine Aufgabe. Der AG ist nicht verpflichtet, deine Elternschaft irgendwie zu unterstützen oder Betreuung möglich zu machen. Ich glaube, du hast da einfach einen Denkfehler bzgl. dem, was ein AN an Rechten und Pflichten hat und dem, was ein AG für dich leisten muss und was nicht.
cube
Ich kenne die Situation - insbesondere mit Müttern oder studentischen TZ-Kräften. Und ja, ich habe auch Absprachen getroffen. Temporäre. Und das genau so klipp und klar geäußert. Dass diese Absprache nur so lange gelten kann, wie der Betrieb es zulässt. Darauf hingewiesen, dass man sich schnellstmöglich um eine dauerhafte Lösung kümmern soll. Das ging meistens sehr gut - und manchmal eben nicht. Da wurde dann darauf beharrt, dass man doch abgesprochen hätte, alles unfair, ich hätte die Pflicht dies und jenes weiterhin blablabla. Darauf hin habe ich sowas nur noch gemacht, indem ich mir eine Gesprächsnotiz habe gegenzeichnen lassen. Ich bin immer gerne bereits gewesen, MA´s solche Dinge zu ermöglichen. Aber ich lasse mich nicht erpressen. Ich habe ein Team zu leiten, und innerhalb dessen kann ich nicht nur für einen eine Extrawurst braten unter der andere dann evt. zu leiden haben.
Mitglied inaktiv
Sie wurde eingestellt als Schulsozialarbeiterin und es wurde intern das mit den Plusstunden für die Ferien geregelt. Nun ist eine Schwangerschaft eingetreten und sie wurde um gesetzt. Der AG ist dazu angehalten, BVs zu vermeiden. Ist die nun fehlende Kinderbetreuung bzw. Probleme mit der Schwangerschaft nun das Problem vom AG?
Nelie1113
Wow, jetzt unterstellst Du mir sogar noch, dass ich mich AU melden würde. Ich finde, Du interpretiert hier ganz schön viel hinein. Dass ich morgen einen neuen Job habe, heisst doch nicht, dass ich mich AU melde. Im Normalfall macht man dann einen Auflösungsvertrag oder vereinbart, dass während der Kündigungsfrist wie zuvor gearbeitet wird. Dies liegt am Arbeitgeber, denn wie gesagt, ich habe keine Alternative. Dass Du Arbeitgeber bist, ist mir jetzt endgültig klar. Ich finde es fast schon unverschämt mir zu unterstellen, ich hätte mit dem Arbeitgeber temporär eine Vereinbarung getroffen und müsste schnell eine Lösung finden. Es gibt keine Lösung und das klaere ich vorher. Für Hintertuerchen, die sich Arbeitgeber frei lassen kann ich nichts. Ich spiele mit offenen Karten und hoffe eben auch, dass dies mein Gegenüber tut. Du siehst scheinbar nur immer den Arbeitnehmer in der Pflicht und im Unrecht.
Felica
Eigentlich ja, es ist ein Problem des AG. Den, hätte die Regelung des Stundenkontos in den Vertrag aufgenommen, hätte er jetzt auch was für die KK in der Hand. Dann könnte er nämlich für die Zeit wo er keine geeignete Ersatztätigkeit hat ein Teil-BV aussprechen. Genau das würde ich ihm auch mal vorschlagen. Das hier sind ja keine ungeplante Überstunden sondern dauerhaft angeordnete die dann eben zu einem anderen Zeitpunkt wieder abgebummelt werden. Entsprechend müsste es dy meiner Meinunc nach wie gesagt eine Regelung im Vertrag geben. Hier in dem Betrieb, wo ich arbeite, die Mitarbeiter haben das nämlich. Und da wird dann auch mit den Zeiten gerechnet bei Fehlzeiten welche in dem Zeitraum tatsächlich angefallen wären.
cube
Jetzt unterstellst du mir etwas. Das ich AG bin, mir Hintertürchen offenhalte etc. Aber nochmal: "Im Normalfall macht man dann einen Auflösungsvertrag oder vereinbart, dass während der Kündigungsfrist wie zuvor gearbeitet wird. Dies liegt am Arbeitgeber, denn wie gesagt, ich habe keine Alternative." Nein, es liegt nicht am AG. Es gibt einen Vertrag, den hast du zu erfüllen. Das du keine Alternative hast, ist nicht das Problem des AG´s. Aber ich glaube, du willst das nicht verstehen. Du meinst, der AG müsste doch sehen, das du nicht anders kannst und deshalb deine Arbeitszeiten anpassen. Genau das muss er aber nicht. Da liegt eben dein Mißverständnis bzgl. Arbeitsvertrag und dessen Gültigkeit. Du scheinst dich da gar nicht in der Pflicht zu fühlen, einen Vertrag auch erfüllen zu müssen und dafür ganz alleine Sorge tragen zu müssen, dass du das auch kannst.
luvi
In dem Vertrag steht aber sicher auch, dass sie als Schulsozialarbeiterin angestellt ist. Klar, sie hat jetzt ein BV bekommen und muss andere Tätigkeiten machen. Aber wenn hier schon auf dem Vertrag hingewiesen wird, dass der ja erfüllt sein muss, dann muss sie eigentlich auch als Schulsozialarbeiterin arbeiten und nichts anderes machen. Und nein, es ist nicht üblich, dass in diesen Verträgen genaue Arbeitszeiten stehen usw. Die sind nämlich recht flexibel. Ich wünsch euch, dass ihr eine Lösung findet. LG luvi
Strudelteigteilchen
Ich denke schon, daß das ein Problem des AG ist. Mein Arbeitgeber hat sehr viele Angestellte mit "ungewöhnlichen" Arbeitszeiten - auch Lehrer und andere Mitarbeiter im Schuldienst, übrigens. Ich kann im Intranet die Betriebsvereinbarungen einsehen - da gibt es tatsächlich für jede Berufsgruppe eigene Arbeitszeitregeln. Es geht ja nicht nur um Krankschreibungen oder BVs, sondern auch darum, wie was vergütet wird, welche Aufschläge es wann gibt, wer verantwortlich ist, daß bestimmte Stellen auch außerhalb der Standard-Bürozeiten erreichbar sind.... Es wäre doch auch für den AG blöd, wenn er das jedesmal neu ausdiskutieren muß, evtl noch mit renitenten Angestellten, die zwar alles unterschrieben haben, davon aber irgendwann nichts mehr wissen wollen. Als ich noch Teilzeit gearbeitet habe, habe ich immer mal wieder meine Stundenaufteilung umgestellt - drei ganze Tage, oder doch lieber fünf halbe, oder zwei Ganze und zwei halbe - möglich war alles, solange mein Chef, meine Kollegen und ich uns einigen konnten - es mußte nur SCHRIFTLICH vereinbart und bei der PA hinterlegt werden. Die hat dann auch die jeweilige tägliche Soll-Arbeitszeit im Arbeitszeitkonto eingetragen. Und dann konnte ich auch den Freitag frei haben, obwohl ich von Montag bis Donnerstag krankheitsbedingt keine Überstunden aufbauen konnte - weil es eben keine "Überstunden" in dem Sinne waren, sondern eine gemeinsam vereinbarte Arbeitszeitregelung. Das ist ja nix anderes als bei der AP-Frau, nur daß der Zeitraum bei ihr länger ist.
FamilieKempten
Hallo, haha hier gehts ja wild zu. Ich werd mal abwarten wie sich die Sache entwickelt.
Nelie1113
Entschuldige Mal Cube, aber ich glaube, Du willst etwas nicht sehen. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen gelten beim Arbeitsvertrag durchaus genauso wie schriftliche. Wenn mir also der Arbeitgeber etwas zusagt, was er kurz darauf vergessen zu haben scheint, dann habe ich vielleicht ein Problem mit der Beweisbarkeit, aber er dann damit, dass er einen Mitarbeiter weniger hat, wenn er sich nicht daran hält. Gut, dass es manchmal auch noch andere Arbeitgeber gibt, wie z.B. meinen jetzigen, der sich durchaus an mündliche Absprachen hält und damit einen zufriedenen Mitarbeiter hat, der auch bereit ist etwas zu geben, wenn möglich. Mit Vorgesetzten wie Dir würde ich wahrscheinlich wirklich nicht klar kommen, die immer nur einseitig auf ihrem vermeintlichen Recht als Arbeitgeber herumreiten und nicht sehen, dass sie so wertvolle Mitarbeiter vergraulen. Aber vielleicht gibt es ja bei Dir genug davon.
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Hallo, leider muss ich für 3 bis 4 Monate auf Therapie. Mein Sohn (2J.) wird in der Zeit von seinem Vater an einem anderen Ort (1,5 Stunden Entfernung) betreut. Kann es passieren, dass ich den Kita Platz für meinen Sohn an meinem Wohnsitz verliere? Leider erhalte ich keine aussagekräftige Antwort von der Kitaleitung. Ich stehe in einem Arbeitsverhä ...
Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosen ...
Ich habe einen 48 Stunden Vertrag in der Kita. Die erste Woche gab es wegen Personalmangel keine Eingewöhnung . 17 Tage in 8 Wochen ist früher Schluss da die Kräfte erkrankt sind und in einer anderen Gruppe wegen unbesetzter Stelle ausgeholfen werden muss. So wie ich es verstehe gibt es kein Recht auf Beitragsreduzierung, oder? Noch schlimm ...
Liebe Fr. Bader, ich arbeite in der Klinik und war nun 3 Monate krankgeschrieben. Ich wurde in einem Monat der ersten 6 Wochen Krankheit, von der Stationsleitung bewusst ins Minus geplant mit 12,4 Std. und soll jetzt nach dem ich wieder gesund geschrieben bin, diese Zeit nacharbeiten. Begründung ist: man müsse ja einen Soll ansetzen. Der Soll wäre ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter und ich sind leider zweimal hintereinander an Krätze (scabies) erkrankt und mussten somit zwei Mal in Quarantäne. Deshalb brauchte meine Tochter durch zwei mal Qurantäne, zwei neue Eingewöhnungen in der Krippe. Während der zweiten Qurantäne wurde ich angerufen von der Leitung der Einrichtung, die mir kurz ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
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