Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankheit in Elternzeit

Frage: Krankheit in Elternzeit

Anki1989

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Hallo mein Fall kurz erklärt. Am 17.03.2023 Geburt von 2. Sohn. Vor Mutterschutz Vollzeit angestellt. Nach Mutterschutz in Elternzeit mit EG+ da ich nebenbei im alten Unternehmen auf 520 Euro Minijob weiter gearbeitet hab. Seit 24.07.2023 krank geschrieben da Krebsdiagnose bekommen. Mein Mann würde die Elternzeit übernehmen und somit auch den Elterngeldbezug. Ich würde die Elternzeit dann jetzt abbrechen damit ich KG bekommen kann. Wie berechnet sich dann mein Krankengeld? Auf den Vollzeitlohn von vor dem Mutterschutz ? Und kann ich den 520€ Job trotzdem weiter laufen lassen trotz KG bezug ab September?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach $ 16 Abs 3 S 2 BEEG kann bei schwerer Erkrankung die EZ abgebrochenwerden, der AG kann aus wichtigen betrieblichen Gründe widersprechen. Alles Gute, NB


misses-cat

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Wenn du krank geschrieben bist darfst du nicht arbeiten weder im hauptjob noch auf 520 Euro


MamaausM2

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Ich bin mir nicht sicher ob du überhaupt die Elternzeit abbrechen darfst wegen Krankheit Dein Mann hat doch eigene Elternzeit die er nutzen kann


Dojii

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Du kannst die Elternzeit nur abbbrechen (und das Elterngeld auf den anderen Elternteil umschreiben), wenn du körperlich nicht in der Lage bist, das Kind weiter zu betreuen. Du brauchst also ein Attest des Arztes das besagt, dass du jetzt nicht mehr in der Lage bist, ein Kind zu betreuen.


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