kuramathi123
Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches, welchen in in Vollzeit erworben habe und in Teilzeit abfeiern möchte. Mein konkreter Fall: ich habe aus meiner Vollzeittätigkeit noch 9,5 Tage Urlaub "übrig". Nun werde ich bald in Teilzeit i.R.d. Elternzeit zurückkehren, auch weiterhin an 5 Arbeitstagen (allerdings in Teilzeit, keine ganzen Tage, ca. 70%). Habe ich dann auch weiterhin die 9,5 Tage Urlaub oder werden aus den 9,5 Tagen, umgerechnet in Teilzeit, mehr Tage. Hintergrund: würde ich die 9,5 Tage in Stunden umrechnen, dann ergeben sich ja mehr als 9,5 einzulösende Tage in Teilzeit, weil ich diese in Vollzeit erworben habe. Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich erklärt. Vielen Dank!! Kuramathi123
Hallo, eigentlich wird andersrum ein Schuh daraus. Wenn Sie Urlaub nehmen, der in Vollzeit entstanden ist, muss der Arbeitgeber für diese Zeit auch Vollzeit bezahlen. Liebe Grüße NB
Kristiiin
9,5 Tage bleiben 9,5 Tage. Nur weil man ca. 70% Teilzeit arbeitet hat man ja auch nicht 21 Tage Urlaub anstatt 30, solang es bei einer 5-Tage-Woche bleibt. Maßgeblich sind bei der "Grundberechnung" vom Mindesturlaub die Wochentage. Wenn Sie weiterhin 5 Tage die Woche arbeiten (egal ob 4, 6 oder 8 Stunden) bleibt der Anspruch an Urlaubstagen erhalten, da "Abrechnung" in Tagen und nicht Stunden. Wenn Sie bspweise von einer 5 Tage Woche in eine 4 Tage Woche wechseln, haben Sie einen Vorteil, da Sie für eine Woche Urlaub nun nur noch 4 Tage Urlaub opfern anstatt 5.
Mitglied inaktiv
Eigentlich liegt ein kleiner Denkfehler vor. Solange du in EZ bist - selbst dann wenn du innerhalb dieser arbeitest - ruht dein Urlaubsanspruch aus der VZ-Beschäftigung vorher. Jedenfalls dann wenn man es "richtig" macht. Den VZ-Urlaub kannst du dann nach der EZ nehmen. Nur wenn der AG zustimmt geht das vorher und dann muss der Urlaub entsprechend um gerechnet werden. Ich persönlich würde es sauber trennen, dann gibt es genau diese Probleme nicht.
Mitglied inaktiv
Es geht um die Stundenanzahl pro Tag. Hat man vorher am Tag 8 Std gearbeitet und entsprechend 8 Std * 9,5 Tage Urlaub erworben, kann man das bei TZ dann nicht 1 zu 1 umrechnen, Wenn in TZ dann nur 5 Std pro tag gearbeitet wird, würde man dann ja nur 5 Std * 9,5 Tage bezahlt werden, Die Differenz von 3 Std *9,5 Tage ginge dann zu lasten der AN. Und genau das ist eben nicht erlaubt. Urlaubsanspruch aus VZ muss wie VZ abgegolten werden, also entweder als VZ-Tage oder indem eben entsprechend das auf Teilzeit umgerechnet werden. Dein Einwand bezieht sich auf den Anspruch an Urlaubstagen welchen man erwirbt. Völlig andere Geschichte.
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