Lilcia1974
Sehr geehrte Frau Bader, da ich leider aufgrund einer Risikoschwangerschaft seit dem 02.09.14 krankgeschrieben bin (ET 25.12.14) sind mir noch 19 Urlaubstage übrig geblieben, die ich im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann. Mit meinem AG habe ich bereits besprochen, dass ich dann nur Teilzeit arbeiten möchte (Mo.-Fr. ca. 3,5 Std.). Bisher hatte ich eine 40 Std. Woche. Wird der Urlaubsanspruch 1 zu 1 übernommen? D.h. Bisher war 1 Uraubstag 8 Std. und danach 1 Urlaubstag 3, 5 Std.? Natürlich bezieht es sich nur auf den Resturlaub. Ich hoffe, dass Sie meine Frage verstehen :-) Viele Grüße Lilcia1974
Hallo, der Urlaub wird in VZ genommen u in VZ vergütet Liebe Grüße NB
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