maedi1976
Hallo Frau Bader, aus meiner Vollzeittätigkeit vor der Geburt meiner Tochter habe ich noch einige Tage Resturlaub (aus 2010 und 2011). Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich jetzt wieder arbeiten, allerdings nur noch 4 Tage pro Woche. Von Kollegen habe ich gehört, dass ihnen bei gleicher Konstellation dieser nicht genommene Resturlaub gekürzt wurde, u.z. anteilig um 1/5 pro nunmehr arbeitsfreiem Wochentag. Stimmt es, dass eine solche Kürzung nach dem EuGH-Urteil vom 22.04.10 nicht mehr zulässig ist oder gilt das bisher nationale Recht solange weiter, bis eine entsprechende Gesetzesänderung in Deutschland beschlossen ist ? Gilt das nur für Angestellte oder auch für Beamte ? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Hallo, bis vor dem Urteil haben die deutschen Gerichte anders entschieden. Sie können sich jetzt, also in Zukunft, nicht über die EU Rechtssprechung hinwegsetzen. Liebe Grüße, NB
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