marieseptember
Hallo, muss/darf in Vollzeit entstandener Urlaubsanspruch (im Mutterschutz) „umgerechnet“ werden, d.h. die Urlaubstage würden sich in Teilzeit verdoppeln?
Hallo, üblicherweise wird VZ-Urlaub in VZ abgegolten. Man kann es aber im Dreisatz runterbrechen. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. der vollzeit urlaub ist in vollzeit erworben. heißt du hast genauso 30 tage urlaub wie wenn du tz arbeitest. arbeitest du momentan tz in elternzeit? also ruht dein vollzeitvertrag? oder hast du deinen vertrag auf teilzeit dauerhaft geändert?
marieseptember
Ich habe meine AZ reduziert, bin aber nicht mehr in Elternzeit. Ich bin im öffentlichen Dienst, da ist das recht unkompliziert möglich. Die Reduzierung gilt zunächst für ein Jahr.
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