Urlaubsanspruch von Vollzeit in Teilzeit mitnehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch von Vollzeit in Teilzeit mitnehmen

Hallo, muss/darf in Vollzeit entstandener Urlaubsanspruch (im Mutterschutz) „umgerechnet“ werden, d.h. die Urlaubstage würden sich in Teilzeit verdoppeln?

von marieseptember am 13.04.2019, 18:48



Antwort auf: Urlaubsanspruch von Vollzeit in Teilzeit mitnehmen

Hallo, üblicherweise wird VZ-Urlaub in VZ abgegolten. Man kann es aber im Dreisatz runterbrechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2019



Antwort auf: Urlaubsanspruch von Vollzeit in Teilzeit mitnehmen

nein. der vollzeit urlaub ist in vollzeit erworben. heißt du hast genauso 30 tage urlaub wie wenn du tz arbeitest. arbeitest du momentan tz in elternzeit? also ruht dein vollzeitvertrag? oder hast du deinen vertrag auf teilzeit dauerhaft geändert?

von mellomania am 13.04.2019, 20:21



Antwort auf: Urlaubsanspruch von Vollzeit in Teilzeit mitnehmen

Ich habe meine AZ reduziert, bin aber nicht mehr in Elternzeit. Ich bin im öffentlichen Dienst, da ist das recht unkompliziert möglich. Die Reduzierung gilt zunächst für ein Jahr.

von marieseptember am 14.04.2019, 14:17



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