Frage: Trennung: gemeinsames Sorgerecht

Hallo, ich bin Mutter einer 8 Monate alten Tochter. Ich habe mich nun vom Vater getrennt. Dazu ein paar Fragen: 1. Muss er aus meiner Wohnung ausziehen? Ich stehe allein im Vertrag, er ist nur beim Ortsamt in meiner Wohnung gemeldet. 2. Wir haben schon in der Schwangerschaft das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben. Was gedeutet das genau? Hat das Folgen für mich? 3. Er will keinen Unterhalt für die Kleine zahlen. Er verdiehnt aber Netto ca. 1500 Euro. Habe ich ein Recht auf Unterhalt? 4. Gibt es irgendwo gesetzlich eine Frist in welcher Zeit er ausziehen muss? 5. Gibt es sonstige Gelder (außer Wohngeld) welche ich beantragen kann? Ich bekomme 650 Euro Elterngeld (ich bleibe insg. ein Jahr zu hause) und das Kindergeld. Einen Antrag auf Wohngeld habe ich schon gestellt. Ich bin für Antwort sehr dankbar weil ich ziemlich ratlos bin. Danke

von DarkDayDreams am 07.10.2011, 11:56



Antwort auf: Trennung: gemeinsames Sorgerecht

Hallo, 1. Wenn er nicht im Vertrag steht, hat ewr keine Rechte 2. Er behält das Sorgerecht 3. Klar 4. Nein 5. Das kann nur der Sachbearbeiter entscheiden Suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2011



Antwort auf: Trennung: gemeinsames Sorgerecht

Hallo 1. Wenn es Deine Wohnung ist, was es ist, wenn Du alleine im Vertrag stehst, dann kannst Du ihm eine Frist setzen, und notfalls auch das Schloss wechseln. ER ist nicht Mieter dieser Wohnung ! 2. Nö, hat keine Folgen, ist und bleibt ja weiterhin sein Kind, und ausser zur Kontoeröffnung, Passbeantragung und vielleicht Schuleinstieg brauchst Du seine Unterschrift nie. Ich war alleinerziehend und ob ich alleinerziehend bin oder nicht hat mich jahrelang NIE einer gefragt. Vater bleibt er ja immer, ist ja "nur" Eure Beziehung gescheitert. 3. Klar hat Dein Kind ein Recht auf Unterhalt. Am einfachsten gehst Du zur Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes und richtest eine Beistandschaft ein. Die kümmern sich dann kostenfrei um alle finanziellen Belange des Kindes und zahlen Dir bis zu 72 Monate einen Unterhaltsvorschuss, wenn er nicht zahlt. Da muss er seine Finanzen offenlegen, sie bemühen sich um einen Titel etc. Tolle Sache ! 4. Keine Ahnung, da es Deine Wohnung ist aber unwahrscheinlich. Kommt auch auf die Stimmung nun an würde ich sagen. Würde eine klare Ansage machen, dass er sich schnell umsehen soll ( Freund / Eltern etc. ) und sich benehmen soll, ansonsten kann er SOFORT gehen. 5. Mit 650 € Elterngeld, dem Kindergeld und Unterhalt von ihm könnte es noch Wohngeld geben, dann müsstet ihr hinkommen da der H4 Satz vermutlich geringer ist. In der Zeit in der er nicht zahlt könnte man noch den Kindergeldzuschlag ( Familienkasse ) versuchen. Alles Gute und starke Nerven Gruß Nimo

Mitglied inaktiv - 07.10.2011, 13:14



Antwort auf: Trennung: gemeinsames Sorgerecht

du fragst jetzt nich wirklich was das gsr bedeutet odermdarüber wird man beim jugendamt aufgeklärt! den rest kannst du vom jugendamt in die wege leiten lasse,wenn er nicht zahlen willl!

von CKEL0410 am 07.10.2011, 19:20



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