Inge95
Sehr geehrte Frau Bader, wegen gesundheitlicher Einschränkungen in der Schwangerschaft habe ich von meiner Ärztin ein ärztliches Bv ausgestellt bekommen. Dies gilt laut meiner Ärztin nur für meine abhängige Beschäftigung, die ich in Teilzeit ausübe. In Vollzeit studiere ich, zT auch in Präsenz vor Ort, dies stellt aber keine Gefährdung für mich dar und ist laut meiner Ärztin kein Problem bzw. meine individuelle Entscheidung. Darf ich trotz ärztlichem BV wirklich weiter studieren? Es kursieren viele Mythen darum und ich möchte auf der sicheren Seite sein, mein Studium aber wirklich ungern grundlos pausieren. Danke für ihre Antwort, LG Inge B.
Hallo, das hängt vom Grund des BV und der Formulierung ab. IdR erstellen Frauanärzte allgemeine BVs für alle Tätigkeiten. Liebe Grüße NB
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