Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzieherin im Krankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzieherin im Krankengeld

Kuebra.y

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 5,5 Monaten im Krankengeld und fange am Montag mit meiner Wiedereingliederungen an und wir sind jetzt auch in Kinderplanung. Wenn ich nach der Wiedereingliederung anfange normal zu arbeiten und kurz darauf schwanger werde, wie wird das dann im BV berechnet. Also bekomme ich dann mein Lohn von vor dem Krankengeld oder wird es da abzüge geben, muss ich nach dem Krankengeld und der Wiedereingliederung eine gewisse Zeit gearbeitet haben? Ich bin als Erzieherin in einer Kita tätig und würde quasi direkt ein BV bekommen sobald ich schwanger bin...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie noch in der Wiedereingleiderung sind, also noch krank geschriebn, spielt das BV keine Rolle (AU vor BV) 2. Ab dem ersten TAg nach der AU bekommen Sie in einem BV den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


roza_soza

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Im Beschäftigungsverbot gibt es bei gleichbleibender Stundenzahl das, was du auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würdest. Da ist der Krankengeldbezug vorher egal, wenn die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen ist. Allerdings verringert das Krankengeld das Elterngeld. 12 Monate vor dem Mutterschutz. Wenn es also sofort klappt könnten da 4-5 Nullmonate dabei sein.


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