Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Namensrecht 2025

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neues Namensrecht 2025

Julia_Pri

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Liebe Frau Bader,  ich habe folgende Frage. Mein Freund ist gebürtiger Brasilianer, hat aber die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir wollen heiraten. Sein Nachname setzt sich wie in Brasilien üblich aus dem Nachname der Mutter und Vater zusammen. z.B.  Vorname: Carlos Nachname: Barreto Silva Gerne würde ich meinem Nachnamen (Mädchennamen) nur einen Teil seines Namens hinzufügen. Also z.B. Julia Maier Silva. (So wie das auch in Brasilien üblich wäre) Wird das nach dem neuen Namensrecht vermutlich möglich sein? Da es momentan ja leider nicht geht.    Viele Grüße und vorab herzlichen Dank! Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich weiss noch nicht, was nach dem neuen Namensrecht möglich ist, da es dies ja noch nicht gibt. Und was die Politik da reißerisch vermarktet, glaube ich erst mal nicht. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo,  Hat er die brasilianische Staatsbürgerschaft?  So weit ich weiß, könnt ihr dann den Namen auch nach brasilianischem Recht wählen. Meine Kinder haben auch 2 Familiennamen, nach dem Recht des Landes aus dem der Vater kommt. Ich glaube, ich würde das, aber nicht mehr  so machen, denn es nervt ziemlich, dass in Deutschland der erste Familienname oft als Vorname verstanden wird, oder ignoriert wird. LG luvi 


sternenfee75

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Wir wurden auch schon vor 18 Jahren gefragt, ob wir nach dt oder spanischen Recht heiraten wollen. Habe nach dt Recht seinen Doppelnamen angenommen , aber da die Kinder beide Staatsangehörigkeiten besitzen, heißen sie in Spanien anders als in Deutschland. Und ja, auch hier sprechen sie uns ständig mit dem Zweiten Namen an und bekommen es nicht hin. Doppelnamen sind oft umständlich


Pamo

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Meine Tochter wurde nach ausländischem Namensrecht benannt und trägt einen Doppelnamen im spanischen Stil. Dieser wurde von den deutschen Behörden "anerkannt" und steht so in beiden Pässen. Probleme hatte sie dadurch nie. Klar wird sie ständig darauf angesprochen, was aber reine Neugier ist, weil es zwei bekannte Nachnamen sind, die im Doppelpack ungewöhnlich aussehen. 


Julia_Pri

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Hallo Luvi vielen Dank für deine Antwort. Er ist gebürtiger Brasilianer. Aber hat mittlerweile die Deutsche Staastbürgerschaft. Also nach brasilianischem Recht geht leider nicht.  Deshalb hätte ich gerne meinen deutschen Nachname + sein Nachname väterlicher seits. Da ich denke mein Deutscher Nachname wird eher weniger mit einem Vornamen verwechselt. Und ja übrigens ist es bei meinem Freund genauso, das Leute denken, "Barreto" wäre sein zweiter Vorname. (Sogar der Standesbeamte dachte das 🙈) Deshalb hoffe ich auf die Änderung im Namensrecht die 2025 kommt, dass es dann vielleicht möglich sein wird nur einen Teil seines Nachnamens anzunehmen. Konnte das aber aus dem Entwurf dazu nicht so richtig verstehen.    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende ☀️


luvi

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Hallo,  Hat er nicht die doppelte Staatsangehörigkeit? Ich dachte eigentlich, dass Brasilien nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt und Brasilianer deshalb in Deutschland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einbürgert. Oder gilt das die Wahl des Namensrecht nicht, weil er auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat?  Bei wem hast du dich erkundigt? Manchmal muss man auch bei einem anderen Standesamt/anderer Stelle nachfragen. Ich habe schon so oft falsche Antworten bekommen. (Einer hat sogar darauf bestande, dass wir heiraten, damit der Vater meines Kindes in Deutschland leben darf.) Viel Glück!  Luvi


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