Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensrecht wenn unverheiratet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensrecht wenn unverheiratet

Honigbiene586

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Hallo Frau Bader, in ca. 6 Wochen werden mein Partner und ich Eltern. Ich bin gerade dabei mir alles Notwendige zum Thema Behördengänge zusammen zu suchen. Nun drängt sich mir die Frage auf, wie wir gewährleisten können, dass der Kleine schon direkt nach der Geburt den Nachnamen meines Partners erhält. Und wie alt dürfen die elterlichen Geburtsurkunden sein, die wir für weitere Formalitäten benötigen? Vielen Dank für die Antwort und herzliche Grüße.


Sternenschnuppe

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Ihr erkennt vorgeburtlich die Vaterschaft an und legt den Namen fest. Könnt das Sorgerecht gleich teilen. Dann kann das Kind den Namen bekommen. Aber: Solltet ihr Euch trennen wird das nicht änderbar sein ! Überlege es also ganz genau.


Mitglied inaktiv

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Ihr legt damit DAUERHAFT den Nachnamen für euer Kind an, heißt wenn ihr euch trennt wird das Kind weiterhin den Nachnamen behalten. Ebenso alles anderen gemeinsamen Kinder von euch. Weit leichter ist es erst den Namen der Mutter eintragen zu lassen und wenn ihr später heiratet und euch für den Nachnamen deines Mannes entscheidet das Kind oder die gemeinsamen Kinder einbennen zu lassen. So oder so, wenn ihr vor der Geburt nicht die Vaterschaft anerkennen lasst, dann bekommt Euer Kind auf jeden Fall deinen Namen. Und in der Geburtsurkunde steht dann auch kein Vater bis das nachgeholt worden ist. dann kann dein Freund auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. das ganze in 6 Wochen noch über die Bühne zu bekommen - in Hinblick auf Ferienzeiten - könnte knapp werden. Hier müsste man erst einen Termin beim Amt machen. Was dauern kann in solchen Fällen. Unsere Geburtsurkunden waren schon einige Jahre alt, das war also kein Problem.


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