Hallo, ich brauche ihren rat. Ich habe zweieinhalb Jahre Elternzeit bis Februar 2016. Ab November 2014 ist vertraglich vereinbart dass ich in tz wieder arbeite. Nun wird jedoch die Eingewöhnung meiner Tochter in die Krippe länger dauern. Kann ich den arbeitsbeginn verschieben oder muss ich den Vertrag kündigen? Vielen Dank für ihre hilfe!
von dreambaby2 am 16.10.2014, 22:09