Hallo Frau BAder, bisher habe ich bei meinem AG in Teilzeit gearbeitet, dann Elternzeit für 2 Jahre eingereicht. Nun möchte ich bereits während der Elternzeit meine Teilzeitbeschäftigung wieder aufnehmen....nach welchem Paragraphen muss ich den Antrag stellen? Trifft hier §15 BEEG, Absatz 5 zu? Gelten die gleichen Fristen wie für Teilzeit in Elternzeit? Ich frage, da ich ja nicht direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehe, sondern erst später..... Vielen DAnk und viele Grüße, Jule
von jule_maus am 28.05.2013, 07:54