Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber ohne alten Vertrag im Hintergrund

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber ohne alten Vertrag im Hintergrund

Wir sind hier drei Mütter mit quasi derselben Thematik. Aus dem Bekanntenkreis wird uns empfohlen Teilzeit in Elternzeit zu beantragen. Welchen Vorteil hat Elternzeit als "drittes Jahr" zur Einschulung( < 8 Jahre). Erwirbt man dadurch bessere Rentenansprücher? Wir haben tagelang das Netzt durchforstet, finden aber immer nur Elternzeit-Hinweise beim "alten" Arbeitgeber, nicht aber bei Teilzeitverträgen mit einem neuen AG ohne einen laufenden alten Vertrag im Hintergrund. Beispiel: Das befristete Teilzeit-Arbeitsverhältnis (50%, 19,5 h) von Mutter A endete zum 30.06.2016. Die jüngste Tochter (geb. Nov.2009) wurde eingeschult und Mutter A möchte deshalb ein Jahr Elternzeit vom Nov.2016-Okt.2017 nehmen. In dieser Zeit möchte die Mutter gern weiter 19,5h Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Sie ist seit 01.07.2016 arbeitssuchend gemeldet und hat sich regelmäßig auf Stellen beworben und erhält ALG I bis 30.06.2016. Als Mutter A beim Arbeitsamt Elternzeit anmelden wollte kam von dort damals die Antwort per mail, die AfA kenne sich mit Elternzeit während der Arbeitslosigkeit nicht aus. Mutter B. und C analog, Nur erhält B bereits seit 31.12.17 kein ALGI mehr und ist Vollzeit zuhause und auf eigene Faust auf der Suche nach einer Stelle. Wo meldet Mutter B Elternzeit an? Jetzt haben Mutter A, B und C eine befristete Teilzeit-Stelle (19,5h) für 8 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber gefunden. Melden die Mütter dort nun erstmalig Elternzeit bzw. Teilzeit in Elternzeit an? Wie geht das bzw. was ist dazu genau formal notwendig? Der Arbeitgeber sagt, er kenne sich auch nicht damit aus. Die DRV sagt, sie sei für Elternzeit nicht zuständig, die Elterngeldstelle des Landkreises sagt, sie sei nur zuständig wenn Elterngeld gezahlt werde. Die Krankenkasse sagt Elternzeit sei Sache der Rentenversicherung. Verwirrte Grüße und herzlichen Dank die drei Mütter A,B und C

von Bauphysik am 08.05.2017, 16:54



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber ohne alten Vertrag im Hintergrund

Hallo, ohen Ag keine EZ. Bzgl. der TZ Stelle ist es besser, TZ in EZ zu arbeiten - wegen dem Kündigungsschutz.Vorteile bei der Rente bringt das aber nicht. In EZ steht man dem Arbeitsmarkt nicht (voll) zur Verfügung u kann auch kein ArbGeld 1 bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2017



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber ohne alten Vertrag im Hintergrund

Elternzeit bedeutet das der AG einem die alte Stelle "freihält". Wenn es nichts "freizuhalten" gibt, braucht man auch keine Elternzeit. wenn ihr also alle aktuell eh keinen Job habt, dann ist Elternzeit auch egal. Die 3 Jahre für die rente sind IMO so oder so gegeben. Welchen Vorteil EZ eben noch hat ist der Kündigungsschutz. Nur, um EZ nach dem 3ten Geburtstag noch nutzen zu können muss man das entsprechend VORHER beim AG mitgeteilt haben und der AG kann dem auch widersprechen. welcher AG sollte euch also einen Job geben wenn sofort von EZ die Rede ist? Das ganze macht IMO nur dann Sinn wenn man einen bestehenden Vollzeitjob hat und den eben in der EZ nicht ausüben kann/will. Oder man eben eine zeit lang wieder komplett daheim bleiben will. Aber wie gesagt, dann braucht man immer noch das OK des AG. wenn ihr eh alle drei eine Teilzeitjob sucht und in dem auch arbeiten wollt, würde ich das nicht weiter angehen. Es behindert euch eindeutig bei der Jobsuche. Sollte ein AG doch zustimmen, dann darf er euch halt nicht kündigen - selbst in der Probezeit nicht. Mehr macht das nicht (mehr) aus. Einen Altvertrag der in der Zeit ruht gibt es ja nicht. Und weder Elterngeldkasse noch Arbeitsamt hat überhaupt etwas mit Elternzeit zu tun. Das betrifft IMMER nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Elterngeld noch am rande, da man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten darf - wie eben auch bei der EZ - um überhaupt Anspruch auf Elterngeld zu haben. Das hätte aber der Berater beim Amt wissen MÜSSEN meiner Meinung nach.

Mitglied inaktiv - 08.05.2017, 19:51



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