Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Seit einem Jahr bin ich nun in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, mit einem Minijob wieder in der Firma einzusteigen.
Der Stundenlohn der mir angeboten wird, ist allerdings einiges niedriger, als vor meiner Elternzeit. Ist das zulässig? Eine Bekannte sagte, dass der Stundenlohn mindestens so hoch sein muss, wie das letzte Nettogehalt. Ist das so? Ich denke, dass das Bruttogehalt da keine Rolle spielt.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
von
fraenzi_mama08
am 15.02.2021, 16:14
Antwort auf:
Minijob beim Arbeitgeber in Elternzeit
Hallo,
haben Sie denn Anspruch auf die TZ-Tätigkeit? Was steht im Vertrag? Ist es eine vergleichbare Tätigkeit?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2021
Antwort auf:
Minijob beim Arbeitgeber in Elternzeit
Kommt auf die Art der Arbeit an, die du im Minijob erledigst. Wenn es genau die gleiche Arbeit ist, nur in geringerer Stundenzahl, dann sollte auch der alte Lohn gelten. Wenn es eine ganz andere Tätigkeit ist, kann neu verhandelt werden.
von
KielSprotte
am 15.02.2021, 19:05