Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis August 2021 in EZ (insgesamt 2 Jahre). Im November hatte mir mein AG eine Teilzeitbeschäftigung in EZ abgelehnt aufgrund von Corona. Hierbei habe ich eine allgemeine Zustimmung für eine Teilzeitbeschäftigung in EZ bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, die besagt dass ich bei einem anderen AG tätig sein darf ohne Fristen etc. Nun habe ich ein Angebot eines anderen AG erhalten. Muss ich meinen AG1 nun auch über den neuen AG informieren, auch wenn mir eine allgemeine Zustimmung vorliegt? 2. Überlege ich nun meine EZ um ein drittes Jahr zu verlängern, damit ich während der Probezeit bei AG2 noch abgesichert bin. Gilt diese allgemeine Teilzeitzustimmung auch für das 3. Jahr? Kann mein AG1 diese Verlängerung ablehnen? Danke für Ihre Hilfe
von Offno am 26.05.2021, 18:07