Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Hallo, ich bin aktuell in Elternzeit (diese läuft im September 22 aus) und wieder schwanger. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informieren? Gibt es da irgendwelche gesetzlich geregelten Fristen? Reicht eine Email oder ein Anruf aus oder muss ich es schriftlich (per Brief) mitteilen? Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

von Juy194 am 19.01.2022, 00:14



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Hallo, lt Gesetz zeitnah. Es droht aber keine Strafe, wenn nicht. Es ist aber fair, es mitzuteilen, damit der AG planen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2022



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

an sich gibt es keine frist. ABER das mutterschutzgesetzt gilt solange NICHT, solange der AG nichts davon weiß. auch deine arbeit und dein arbeitsplatz werden nicht überprüft etc. wie der AG das haben möchte, entscheidet er. wenn er ein attest möchte mit voraussichtlichem ET, dann msust du dir das ausstellen lassen, kannst dir die kosten aber vom AG zurückholen. ich würde sowas immer schriftlich mit attest machen. zeitnah. kommt aber auch etwas auf deine arbeit an.

von mellomania am 19.01.2022, 00:33



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Wenn du nicht arbeitest wird erst nach der elternzeit die Prüfung deines Arbeitsplatzes greifen. Wie lange hattest du elternzeit? Wie möchtest du nach der elternzeit arbeiten? Wenn der Mutterschutz noch in der elternzeit beginnt, kannst du diese auf einen Tag vor dem Mutterschutz beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten.

von mellomania am 19.01.2022, 01:29



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Beginnt der Mutterschutz noch während der laufenden Elternzeit? Arbeitest du? Das Gesetz sieht schon vor, dass der AG zeitnah über eine Schwangerschaft informiert wird. Allein zur besseren Planung.

Mitglied inaktiv - 19.01.2022, 10:44



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Beginnt der Mutterschutz noch während der laufenden Elternzeit? Arbeitest du? Das Gesetz sieht schon vor, dass der AG zeitnah über eine Schwangerschaft informiert wird. Allein zur besseren Planung.

Mitglied inaktiv - 19.01.2022, 10:44



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Vielen Dank für die super schnellen Antworten. Werde meinen Arbeitgeber dann zeitnah über die neue Schwangerschaft informieren. Liebe Grüße

von Juy194 am 19.01.2022, 14:25



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Beginnt der Mutterschutz noch in der elternzeit? Wie lange hattest du gemeldet?

von mellomania am 19.01.2022, 14:32



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Ja der Mutterschutz beginnt noch in der Elternzeit, bin im September insgesamt 3 Jahre zu Hause.

von Juy194 am 19.01.2022, 17:00



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Das hast du zwar nicht gefragt, beende die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz. Nur dann bekommst du nach alten Vertrag dein Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG. Und Elterngeld gibt nur Mindestsatz, deine Kinder liegen zu weit auseinander

Mitglied inaktiv - 19.01.2022, 17:19



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Herzlichen Dank, das werde ich auch so machen

von Juy194 am 19.01.2022, 19:01



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Daher fragte ich explizit danach, wollte ich dir auch schreiben. :-) den Rest der elternzeit kannst du dann später nehmen

von mellomania am 19.01.2022, 20:48



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