Teilzeit in Elternzeit / Vorteil mit 3 Jahren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit / Vorteil mit 3 Jahren

Liebe Frau Bader, ich bin in der 34. Wochen schwanger und habe bereits eine 4 jährige Tochter. Seit meine Tochter 2 Jahre alt ist, arbeite ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber mit 30 Wochenstunden. Meine Pläne zur Rückkehr sind wie folgt: Wiedereinstieg nach 14 Monaten (da mein Mann Monat ebenfalls 2 Monate Elternzeit nimmt) mit 16 Wochenstunden. Bei einem Gespräch mit meinem Chef vor Eintritt in den Mutterschutz zeigte sich dieser nicht so begeistert, er wünscht sich meinserseits mehr Stunden, zu einer finalen Einigung sind wir noch nicht gelangt. Ich möchte nun offiziell und schriftlich meine Elternzeit einreichen und frage mich ( im Hinblick auf seine Bedenken der Stunden) ob das Beantragen von 3 Jahren Elternzeit von Vorteil ist, verbunden mit dem Vorschlag das Beschäftigungsverhältnis nur 14 Monate ruhen zu lassen und ihm die 16 Stunden schriftlich anzubieten. In diesen 3 Jahren wäre ich ja zumindest unkündbar. Meine Stelle wird auch definitiv nicht neu besetzt, so dass ihm an meiner baldigen Rückkehr gelegen sein müsste. Vielen Dank für Ihre Einschätzung

von zimtstern81 am 16.01.2017, 15:15



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit / Vorteil mit 3 Jahren

Hallo, am besten Sie beantragen drei Jahre und arbeiten dann TZ in EZ (das ist sogar bei 30 Std möglich). Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von der Anzahl der AN und betrieblichen Gründen des AG ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



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