Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich gerne in der EZ nebenberuflich selbständig machen. Ich überlege, das EG auf 2 Jahre splitten zu lassen. Allerdings habe ich Angst, dass mein AG nicht zustimmt, obwohl keine Konkurrenztätigkeit angestrebt ist, aber das Verhälltnis ist sehr schlecht. Wenn ich also 2 Jahre wähle und der AG stimmt nicht zu, dann bin ich "gefangen" für 2 Jahre, in denen ich nicht arbeiten darf, stimmt das? Wäre es dann besser, schon vor dem EZ Antrag den AG zu fragen, ob ich mich selbständig machen darf und ggf. dann nur 1 Jahr wählen wenn er nein sagt? Oder ist es besser man wartet mit der Frage bis man in der EZ ist? Vielen Dank Anna-Maria
von nanab am 23.10.2015, 14:08