Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir sagen, ob Einkommen und Kosten während Elterngeldbezug bei Selbständigen pro Monat oder über den Bezugszeitraum verteilt zählen? Ich habe einen kleinen Auftrag diesen Monat. Beziehe ein Jahr lang Elterngeld, Grundlage ist Einkommen aus Angestelltenverhältnis, nebenberuflich selbständig. Zufällig ist mein Handy gerade kaputt gegangen. Wäre es besser wenn ich das neue Handy noch in diesem Monat kaufe, so dass ich keinen Gewinn habe und kein Elterngeld zurück bezahlen muss? Oder werden alle Einkünfte und Ausgaben im Bezugszeitraum gegengerechnet, egal ob man in einem Monat Gewinn gemacht hat oder nicht? Bisher konnte ich leider keine eindeutige Antwort finden. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Vielen Dank und liebe Grüße Nana
Hallo, da Sie nur in diesem einen Monat arbeiten wird es auch nur in diesem Monat berücksichtigt. Je nach Höhe würde ich als über das Handy nachdenken. Liebe Grüße NB
Es werden alle Einnahmen und Ausgaben im gesamten Bezugszeitraum zusammengerechnet. Das Ergebnis wird dann durch die Anzahl der Bezugsmonate geteilt und dieser durchschnittliche Gewinn (wenn denn positiv) wird dann in allen Bezugsmonaten gleich angerechnet, sodass du in allen Elterngeldmonaten das gleiche Elterngeld bekommen wirst.
Liebe Doji, bist du dir da ganz sicher? Soweit ich informiert bin ist nicht der Bezugszeitraum entscheidend, sondern der Zeitraum, in dem man gearbeitet hat...? Wenn ich also als Freiberufler im Oktober einen Auftrag habe und dann wieder im Dezember, wird dann alles über drei Monate verteilt, zwei Monate, ab Oktober bis Ende Bezugszeitraum oder über den gesamten Bezugszeitraum? Danke und liebe Grüße
Ach so, ja da hast du Recht. Ich hatte es so verstanden, dass du in dem kompletten Elterngeldbezug arbeiten willst. Ja, es ist tatsächlich so, dass deine Einnahmen und Ausgaben nur auf alle Monate verteilt werden, in denen du arbeitest. Wobei du da aber in Lebensmonaten denken musst (Elterngeld wird ja immer in Lebensmonaten gezahlt), nicht in Kalendermonaten.
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