Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 6.SSW und habe seit Montag ein individuelles Beschäftigungsverbot meiner FÄ bekommen. Ich bin zu 70% als Prophylaxe-Assistentin beim ZA angestellt und im Nebenerwerb als Tierheilpraktikerin und Pferdeosteopathin tätig. Mein Chef weiß davon, da ich das seit 15 Jahren schon betreibe. Nun bin ich verunsichert, ob ich meine Nebentätigkeit weiter ausüben darf?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
N. Knödler
von
ThpNadine
am 30.01.2021, 08:59
Antwort auf:
Indiv. BV Angestellte und Selbständig
Hallo,
grds gilt bei Selbständigen ein BV nicht - das MuSchG greift ja nicht.
Aber ein BV müsste eigentlich vom AG ausgesprochen werden - es kommt jetzt also auf den Grund (der ja auch dem AG mitgeteilt werden muss) an.
Wenn es zB Mobbing ist, gibt es keine Kollision mit dem BV. Wenn es gesundheitliche Gründe sind, wird es dem AG schwer dazustellen sein, warum die Gefahr beid er selbständigen Tätigkeit nicht besteht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2021
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Indiv. BV Angestellte und Selbständig
wenn ja, darf das die gyn gar nicht ausstellen. das muss der ag machen wenn er keine ersatztätigekeiten für dich hat. das muss er prüfen mit einer gefährdungsbeurteilung. ist deine nebentätigkeit auf selbständiger basis oder auch angestellt?
von
mellomania
am 30.01.2021, 12:05
Antwort auf:
Indiv. BV Angestellte und Selbständig
Was du in der Selbstständigkeit machst ist deine eigene Sache. Ist dein eigenes Risiko.
Aber, wenn der Arzt das i. Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat, dann muss es ja eine entsprechende medizinische Grundlage dafür geben. An der Arbeit selbst kann es ja nicht liegen, denn dann hätte der AG das BV aussprechen müssen. Heißt also, obwohl deine Arbeit als solches dem Mutterschutz entspricht bzw der AG geeignete Ersatzarbeiten hat, hat dein Arzt beschlossen das du diese aufgrund der Schwangerschaft aktuell nicht machen kannst. Und dann kann dein AG durchaus hingehen und sagen, Moment mal, warum darfst du bei mir nicht arbeiten, ein Job der aber ein hohes potentielles Risiko birgt geht aber OK. Da kann ja was nicht hinhauen. Heißt dein AG kann das BV also anzweifeln lassen und prüfen lassen ob der Arzt das zu Recht ausgestellt hat. Gleiches kann im übrigen auch die KK machen welche ja am Schluß das BV zahlt.
Ich würde also schauen was ich dann wirklich noch mache und bestimmte Dinge welche eben gefährlich sind lassen. Da du Mischeinkünfte hast, und damit dein Einkommen 2020 für das neue EG zählt und nicht die 12 Monate vor Mutterschutz, ist es für das EG egal.
von
Felica
am 30.01.2021, 12:39
Antwort auf:
Indiv. BV Angestellte und Selbständig
Ein ärztliches BV wird wegen Schwangerschaftsbeschwerden ausgestellt. Daher gehe ich davon aus, dass deine FÄ der Meinung ist, dass du wegen Schwangerschaftsbeschwerden deinen Job nicht ausüben kannst.
Für die Gefährdungsbeurteilung wäre nur der Chef zuständig, der dir auch Ersatztätigkeiten zuweisen könnte, da du ja Prophylaxe nicht mehr machen darfst.
Wenn du dann im selbstständigen Nebenerwerb mit Tieren, insbesondere Pferden arbeitest, läßt sich ein ärztliches BV schwer rechtfertigen. Das könnte das Arbeitsverhältnis belasten.
Mitglied inaktiv - 31.01.2021, 11:33