Guten Tag zusammen, Muss die selbständige Tätigkeit bereits im Jahr vor der Geburt aufgenommen worden sein, um in die Kategorie "Mischeinkünfte" zu fallen? Konkret: Geburtstermin 05/2022 Geplante Aufnahme der Selbstständigkeit 03/2022 Zuvor seit langer Zeit angestellt Im Internet habe ich widersprüchliche Informationen gefunden. Einige Quellen sagen, die Selbständigkeit muss in der Steuererklärung fürs Vorjahr stehen, und somit wird die Selbständigkeit nicht beachtet. Andererseits heißt es auf offiziellen Webseiten (familienportal.de) ganz klar: Es gilt als selbstständig, wer innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit hatte. Fälltder oben genannte Fall nun unter Mischeinkünfte oder nicht? Vielen Dank für die Hilfe
von Jlike am 09.01.2022, 12:54